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Bildungsministerium informiert über neue Regeln für Notbetreuung

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Archivbild von Karin Prien - Foto: Thomsen

Die Landesregierung hat gestern (18. April) zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vom 15. April entsprechende Landesregelungen beschlossen. Für die Schulen bedeuten diese neuen Regeln Änderungen bei der Notfallbetreuung, den Betretungsverboten und der weiteren Prüfungsvorbereitung.

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Was ändert sich bei den Betretungsverboten für Schulen im Land?

Es gilt weiterhin grundsätzlich ein Betretungsverbot für Schulen in Schleswig-Holstein. Eine Reihe von Ausnahmen regeln, wie der Schulbetrieb langsam wieder hochgefahren wird. Dies beginnt ab dem 21. April in den Schulen mit den schriftlichen Abiturprüfungen sowie ab dem 22. April mit der Vorbereitung auf Abschlussprüfungen zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und Mittleren Schulabschluss (MSA).

Die Schulen betreten dürfen also:

  • alle an den Abschlussprüfungen beteiligten Personen,
  • diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 und 10, die auf die Abschlussprüfungen vorbereitet werden,
  • alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an den Schulen tätig sind,
  • Einzelpersonen nach Absprache (z. B. zum Abholen von Arbeitsmaterialien, zum Führen von Beratungsgesprächen usw.),
  • sowie alle Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung.

Die Teilnahme an den Vorbereitungen für die Abschlussprüfungen zum ESA und MSA sind für alle Schülerinnen und Schüler in den Räumen der Schule verpflichtend, sofern sie nicht zur Risikogruppe gehören. Für Schülerinnen und Schüler, die zur Risikogruppe gehören oder die mit einer besonders gefährdeten Person in einem Haushalt leben, werden individuelle Lösungen durch die Schulen gefunden.

Inwiefern Lehrerinnen und Lehrer ab Montag in der Schule oder im Homeoffice arbeiten, erfahren diese durch ihre Schulleitungen.

Die Notbetreuung wird ausgeweitet.

Ab Montag (21. April) wird weiterhin eine Notbetreuung an den Schulen für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich zur 6. Jahrgangsstufe angeboten. Dieses Angebot gilt für Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden oder Kinder, bei denen ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen notwendig ist und dieses Elternteil keine Alternativbetreuung ihrer Kinder organisieren kann.

Die Angebote der Notbetreuung können in Anspruch genommen werden von

  • Eltern, die in einem Bereich arbeiten, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur notwendig ist und keine Alternativbetreuung organisiert werden kann. Wer zur kritischen Infrastruktur gehört, finden Sie weiter unten.
  • berufstätigen Alleinerziehenden, die keine Alternativbetreuung organisieren können.
  • Eltern mit Kindern, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann.
  • Eltern, die selbst an einer Abschlussprüfung teilnehmen für die Dauer der Abschlussprüfung sowie für die Zeit der Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung in der Schule.
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Im Bereich Schule haben Personen Anspruch auf Notbetreuung, sofern sie zur Aufrechterhaltung einer Notbetreuung sowie zur Durchführung der Abschlussprüfungen oder der Vorbereitung auf Abschlussprüfungen eingesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Lehrkräfte, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Schulbegleitungen, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und Schulsekretariate.

Die vollständige Liste der Personen, die Anspruch auf eine Notbetreuung haben, ist unter https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Schule.html einzusehen.

Das Bildungsministerium weist besonders darauf hin, dass Eltern sich melden, bevor (!) sie ihr Kind zur Notbetreuung bringen. Zur Organisation und Wahrung der Hygieneregeln ist es sehr wichtig, dass Kinder nicht unangekündigt zur Notbetreuung gebracht werden. Bitte rufen Sie zuvor in der Schule an.

 

Welche Prüfungsvorbereitung findet für ESA und MSA statt?

Die Prüfungsvorbereitung startet am 22.04. und findet immer an den Tagen statt, an denen kein Abitur geschrieben wird (also nicht am 24.04, 30.04, 05.05.) Das gilt auch für die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufen, an denen keine Abiturprüfungen geschrieben werden. Die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen werden zu Beginn der Woche von ihren Lehrkräften informiert, wie genau ihre Prüfungsvorbereitungen ablaufen werden.

Wie werden alle anderen Schülerinnen und Schüler beim Lernen unterstützt?

Alle Lehrerinnen und Lehrer stellen sicher, dass ihre Schülerinnen und Schüler vom 20. bis 30. April Arbeitsaufträge erhalten, die sie selbstständig zu Hause bearbeiten können. Die Lehrkräfte klären mit ihren Schülerinnen und Schüler, wie die jeweilige Kommunikation abläuft. Dies kann per Mail, Telefon oder auf anderem Wege geschehen. Auch ein Betreten der Schule, um etwa Lernmaterialien für das häusliche Lernen abzuholen, ist nach vorheriger Absprache möglich.

Die Lehrkräfte nehmen nach Möglichkeit täglich Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern auf, um sie in der Bearbeitung der Arbeitsaufträge zu unterstützen.

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Was ändert sich bei den Betretungsverboten für Schulen im Land?

Es gilt weiterhin grundsätzlich ein Betretungsverbot für Schulen in Schleswig-Holstein. Eine Reihe von Ausnahmen regeln, wie der Schulbetrieb langsam wieder hochgefahren wird. Dies beginnt ab dem 21. April in den Schulen mit den schriftlichen Abiturprüfungen sowie ab dem 22. April mit der Vorbereitung auf Abschlussprüfungen zum Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) und Mittleren Schulabschluss (MSA).

Die Schulen betreten dürfen also:

  • alle an den Abschlussprüfungen beteiligten Personen,
  • diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 und 10, die auf die Abschlussprüfungen vorbereitet werden,
  • alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an den Schulen tätig sind,
  • Einzelpersonen nach Absprache (z. B. zum Abholen von Arbeitsmaterialien, zum Führen von Beratungsgesprächen usw.),
  • sowie alle Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung.

Die Teilnahme an den Vorbereitungen für die Abschlussprüfungen zum ESA und MSA sind für alle Schülerinnen und Schüler in den Räumen der Schule verpflichtend, sofern sie nicht zur Risikogruppe gehören. Für Schülerinnen und Schüler, die zur Risikogruppe gehören oder die mit einer besonders gefährdeten Person in einem Haushalt leben, werden individuelle Lösungen durch die Schulen gefunden.

Inwiefern Lehrerinnen und Lehrer ab Montag in der Schule oder im Homeoffice arbeiten, erfahren diese durch ihre Schulleitungen.

Die Notbetreuung wird ausgeweitet.

Ab Montag (21. April) wird weiterhin eine Notbetreuung an den Schulen für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich zur 6. Jahrgangsstufe angeboten. Dieses Angebot gilt für Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden oder Kinder, bei denen ein Elternteil in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen notwendig ist und dieses Elternteil keine Alternativbetreuung ihrer Kinder organisieren kann.

Die Angebote der Notbetreuung können in Anspruch genommen werden von

  • Eltern, die in einem Bereich arbeiten, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur notwendig ist und keine Alternativbetreuung organisiert werden kann. Wer zur kritischen Infrastruktur gehört, finden Sie weiter unten.
  • berufstätigen Alleinerziehenden, die keine Alternativbetreuung organisieren können.
  • Eltern mit Kindern, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann.
  • Eltern, die selbst an einer Abschlussprüfung teilnehmen für die Dauer der Abschlussprüfung sowie für die Zeit der Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung in der Schule.
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Im Bereich Schule haben Personen Anspruch auf Notbetreuung, sofern sie zur Aufrechterhaltung einer Notbetreuung sowie zur Durchführung der Abschlussprüfungen oder der Vorbereitung auf Abschlussprüfungen eingesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Lehrkräfte, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Schulbegleitungen, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und Schulsekretariate.

Die vollständige Liste der Personen, die Anspruch auf eine Notbetreuung haben, ist unter https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Schule.html einzusehen.

Das Bildungsministerium weist besonders darauf hin, dass Eltern sich melden, bevor (!) sie ihr Kind zur Notbetreuung bringen. Zur Organisation und Wahrung der Hygieneregeln ist es sehr wichtig, dass Kinder nicht unangekündigt zur Notbetreuung gebracht werden. Bitte rufen Sie zuvor in der Schule an.

 

Welche Prüfungsvorbereitung findet für ESA und MSA statt?

Die Prüfungsvorbereitung startet am 22.04. und findet immer an den Tagen statt, an denen kein Abitur geschrieben wird (also nicht am 24.04, 30.04, 05.05.) Das gilt auch für die Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufen, an denen keine Abiturprüfungen geschrieben werden. Die Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen werden zu Beginn der Woche von ihren Lehrkräften informiert, wie genau ihre Prüfungsvorbereitungen ablaufen werden.

Wie werden alle anderen Schülerinnen und Schüler beim Lernen unterstützt?

Alle Lehrerinnen und Lehrer stellen sicher, dass ihre Schülerinnen und Schüler vom 20. bis 30. April Arbeitsaufträge erhalten, die sie selbstständig zu Hause bearbeiten können. Die Lehrkräfte klären mit ihren Schülerinnen und Schüler, wie die jeweilige Kommunikation abläuft. Dies kann per Mail, Telefon oder auf anderem Wege geschehen. Auch ein Betreten der Schule, um etwa Lernmaterialien für das häusliche Lernen abzuholen, ist nach vorheriger Absprache möglich.

Die Lehrkräfte nehmen nach Möglichkeit täglich Kontakt zu ihren Schülerinnen und Schülern auf, um sie in der Bearbeitung der Arbeitsaufträge zu unterstützen.

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