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Bäderregelung in Schleswig-Holstein tritt ab 17. Mai wieder landesweit in Kraft

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Schleswig-Holstein - Schon im Mai kann wieder in Bäderorten Sonn.- und Feiertags eingekauft werden. Archivfoto: Iwersen

Zusammen mit der zum 17. Mai unter strikten Regeln geplanten landesweiten Öffnung des Tourismus in Schleswig-Holstein wird auch die Bäderverordnung wieder in Kraft treten. Das teilte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz am 11. Mai in Kiel mit. „Die Bäderverordnung dient der Selbstversorgung von Touristen und da wir – nach einer langen Phase massiver Einschränkungen – zu Pfingsten wieder Übernachtungsgäste ins Land lassen, steht auch der Sonntagsöffnung in den Bäderorten nichts mehr entgegen“, sagte Buchholz.

Buchholz erinnerte in dem Zusammenhang nochmals an die klaren Regeln, wonach nur Getestete, Geimpfte oder Genesene in Schleswig-Holstein Urlaubsquartiere beziehen dürfen und die Corona-Tests mindestens alle 72 Stunden erneuert werden müssen. Zudem verwies der Minister auf die seit Tagen landesweit stetig sinkenden Infektionszahlen. Die bereits im April erfolgte Öffnung des Tourismus in verschiedenen Modellprojekten des Landes habe schon jetzt klar belegt, dass weder das Beherbergungsgewerbe noch die Gastronomie Infektionstreiber seien. Gleichwohl sei weiterhin sowohl im Tourismus als auch im Einzelhandel strikt auf die geltenden Abstands- und Hygiene-Regeln zu achten. Der erste Sonntag, an dem die Bäderverordnung wieder greift, ist der 23. Mai.

Hintergrund: Normalerweise startet jedes Jahr am 15. März die Tourismus-Saison in Schleswig-Holstein. In 95 Städten und Gemeinden im Land - vor allem an den Küsten -  dürfen dann die Geschäfte auch sonntags öffnen. Die Bäderverordnung dient dazu, dass sich vor allem Touristen an den Wochenenden Vorräte beschaffen können.

                                                                                               

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