Badestrände im Sommer für Hunde tabu: Verstöße werden geahndet

 |  von Thomsen / Foerde.news

Das Flensburger Badewasser erhält nach den Probeentnahmen der städtischen Gesundheitsdienste immer wieder das Prädikat „ausgezeichnet“.[nbsp] An Land ergibt sich dagegen ein schlechteres Bild:
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Hier sind die Strände und Spielplatzanlagen zur Verärgerung von Badegästen und auf Kosten der Hygiene im Sand spielender Kleinkinder mit Hundekot verdreckt.
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Die Stadtverwaltung erinnert daher daran, dass in der Sommersaison vom 01. April bis zum 30. September das Mitführen von Hunden [nbsp]an „Stränden mit regem Badebetrieb“ (ausgenommen an ausgewiesenen Hundebadestränden) nach § 32 des Landesnaturschutzgesetzes verboten ist. Davon unabhängig sind Hundehalter nach dem in Schleswig-Holstein geltenden Hundegesetz dazu verpflichtet, den Hundekot - z.B. unter Nutzung der überall im Stadtgebiet aufgestellten Hundekottütenspender - zu beseitigen.
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Weiter weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass bei einem beobachten Verstoß mit einem Bußgeld der Ordnungsbehörde gerechnet werden muss.
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Näheres rund ums Thema Hunde auf www.flensburg.de[nbsp]: Quelle:Stadt Fensburg

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