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Anpassung der "Zehrgelder" für Wahlhelfer*innen

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Foto: Flensburger-Stadtanzeiger.de

Die Stadtverwaltung hat die als „Zehrgelder“ bezeichneten Entschädigungen für die Wahlhelfer*innen bei in Flensburg durchgeführten staatlichen Wahlen angepasst. Ab der Bundestagswahl 2017 erhalten Wahlvorsteher*innen 75 €, ihre Stellvertreter*innen sowie die Schriftführer*innen werden mit 50 € bedacht und die Beisitzer*innen bekommen 40 €.

Für jede kommunale oder überregionale staatliche Wahl werden regelmäßig zwischen 400 und 500 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen benötigt. Sie organisieren und betreuen vor Ort in den Wahlbezirken das Wahlgeschäft am Wahltag und sind insgesamt für korrekte Abläufe verantwortlich.

Letztmalig war im Jahr 2002 das Zehrgeld für die Wahlhelfer*innen auf einheitlich 30 € pro Person angepasst worden. Mit der erneuten Anpassung erkennt die Stadt Flensburg die überaus hohe Bedeutung des ehrenamtlichen Einsatzes von Wahlhelfer*innen bei staatlichen Wahlen an, von dem die geordnete und reibungslose Durchführung dieser grundlegenden demokratischen Ereignisse maßgeblich abhängt. Dabei wird nun auch die herausgehobene Funktion der Wahlvorsteher*innen und der Schriftführer*innen berücksichtigt.

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