Anpassung der "Zehrgelder" für Wahlhelfer*innen

 |  von Thomsen / Foerde.news

Die Stadtverwaltung hat die als „Zehrgelder“ bezeichneten Entschädigungen für die Wahlhelfer*innen bei in Flensburg durchgeführten staatlichen Wahlen angepasst. Ab der Bundestagswahl 2017 erhalten Wahlvorsteher*innen 75 €, ihre Stellvertreter*innen sowie die Schriftführer*innen werden mit 50 € bedacht und die Beisitzer*innen bekommen 40 €.

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Für jede kommunale oder überregionale staatliche Wahl werden regelmäßig zwischen 400 und 500 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen benötigt. Sie organisieren und betreuen vor Ort in den Wahlbezirken das Wahlgeschäft am Wahltag und sind insgesamt für korrekte Abläufe verantwortlich.

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Letztmalig war im Jahr 2002 das Zehrgeld für die Wahlhelfer*innen auf einheitlich 30 € pro Person angepasst worden. Mit der erneuten Anpassung erkennt die Stadt Flensburg die überaus hohe Bedeutung des ehrenamtlichen Einsatzes von Wahlhelfer*innen bei staatlichen Wahlen an, von dem die geordnete und reibungslose Durchführung dieser grundlegenden demokratischen Ereignisse maßgeblich abhängt. Dabei wird nun auch die herausgehobene Funktion der Wahlvorsteher*innen und der Schriftführer*innen berücksichtigt.

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