Anklage wegen Volksverhetzung - Juden haben hier Hausverbot

 |  von Thomsen / Foerde.news

Für rund vier Stunden hing ein Schild am Fenster in der Duburger Straße - Archivfoto: Thomsen

Flensburg – Ein Schild in einem Flensburger Ladengeschäft sorgte im September für Empörung und erheblichen Medienrummel. Nun muss sich der Betreiber wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor Gericht verantworten.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem 60-Jährigen Volksverhetzung vor. Der Prozess beginnt am 1. Juni 2026 um 9 Uhr.

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Der Vorfall hatte sich am 17. September 2025 ereignet. Reisch soll in seinem Geschäft für mehrere Stunden ein handgeschriebenes Schild angebracht haben. Darauf stand unter anderem: „Juden haben hier Hausverbot!!!“ Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wurde dadurch der öffentliche Frieden gestört. Zudem seien in Deutschland lebende Juden zum Hass aufgestachelt und in ihrer Menschenwürde angegriffen worden.

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Bereits damals hatte der Aushang weit über Flensburg hinaus für Empörung gesorgt. In sozialen Netzwerken wurde der Fall heftig diskutiert, auch vor Ort war die Reaktion deutlich. Am Tag nach dem Vorfall berichteten mehrere Medien über das Geschäft; auch überregionale Redaktionen interessierten sich für den Fall. Gegenüber Förde.news zeigte sich Reisch überrascht vom Ausmaß der Aufmerksamkeit. Er habe nicht gedacht, dass das Schild „so große Wellen schlägt“. Es sei ursprünglich nur für sein direktes Umfeld gedacht gewesen.

Reisch wies den Vorwurf zurück, Hetze zu betreiben. Er erklärte damals, er sage lediglich, was er denke. Zugleich machte er deutlich, keine Kunden mehr bedienen zu wollen, die seiner Ansicht nach den Krieg in Israel unterstützen. Juden, die sich klar davon distanzierten, seien aus seiner Sicht nicht gemeint gewesen.

Die Polizei lies das Schild am Abend des Vorfalls aus gefahrenabwehrenden Gründen entfernen. Das Staatsschutzkommissariat nahm Ermittlungen auf. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft räumte Reisch in seiner polizeilichen Vernehmung ein, den Aushang für etwa vier Stunden angebracht zu haben. Er habe dies damit begründet, dass ihm bekannte Juden nicht gegen den Gaza-Krieg seien. Später habe er erklärt, er hätte zwischen Juden unterscheiden müssen, die für oder gegen den Krieg seien.

Für den Tatbestand der Volksverhetzung sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Mittlerweile hat Reisch den Laden geräumt und ist ausgezogen.