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70 Jahre Bundesrepublik Deutschland

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Als das Grundgesetz verkündet wurde, war noch nicht klar, welche Erfolgsgeschichte da ihren Anfang nahm." Das sagt Bundeskanzlerin Merkel in ihrem aktuellen Podcast.

Das Grundgesetz wurde vor 70 Jahren, am 23. Mai 1949, von den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates unterzeichnet, einen Tag später trat es in Kraft.

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"Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten damals die Lehren aus der Barbarei des Nationalsozialismus ziehen, sicherstellen, dass sich so etwas nie wiederholt und genau so auch die Lehren ziehen aus der Instabilität der Weimarer Republik", betont die Kanzlerin.  

Heute blicke Deutschland zurück auf 70 Jahre erfolgreiche Geschichte der Bundesrepublik, auf europäisches Engagement und eine gelungene Wiedervereinigung. Dabei hebt die Kanzlerin die besondere Bedeutung von Artikel 1 des Grundgesetzes - die Würde des Menschen ist unantastbar - hervor und die Verantwortung des Staates, das sicherzustellen: "Ich bin in einer Diktatur aufgewachsen. Ich weiß, was es bedeutet, wenn ein so umfassender Artikel, wie der Artikel 1 nicht gilt und auch nicht Realität ist." Für die Kanzlerin ist darüber hinaus auch die Präambel der Verfassung bemerkenswert, "denn dort sagen die Mütter und Väter des Grundgesetzes, dass wir auf ein vereinigtes Europa hinwirken und auf den Frieden in der Welt". Ebenso spielt Artikel 3 - die Gleichheit vor dem Gesetz - und auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau eine besondere Rolle: "Da sehen wir am Beispiel dieses Artikels, dass wir noch immer viel zu tun haben in der praktischen Politik", so Merkel.

Schließlich weist die Kanzlerin darauf hin, dass die Verfassung erst durch die Politik und deren Gesetze "lebendig wird" und sich damit "natürlich immer weiter entwickelt".

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"Die Väter und Mütter des Grundgesetzes wollten damals die Lehren aus der Barbarei des Nationalsozialismus ziehen, sicherstellen, dass sich so etwas nie wiederholt und genau so auch die Lehren ziehen aus der Instabilität der Weimarer Republik", betont die Kanzlerin.  

Heute blicke Deutschland zurück auf 70 Jahre erfolgreiche Geschichte der Bundesrepublik, auf europäisches Engagement und eine gelungene Wiedervereinigung. Dabei hebt die Kanzlerin die besondere Bedeutung von Artikel 1 des Grundgesetzes - die Würde des Menschen ist unantastbar - hervor und die Verantwortung des Staates, das sicherzustellen: "Ich bin in einer Diktatur aufgewachsen. Ich weiß, was es bedeutet, wenn ein so umfassender Artikel, wie der Artikel 1 nicht gilt und auch nicht Realität ist." Für die Kanzlerin ist darüber hinaus auch die Präambel der Verfassung bemerkenswert, "denn dort sagen die Mütter und Väter des Grundgesetzes, dass wir auf ein vereinigtes Europa hinwirken und auf den Frieden in der Welt". Ebenso spielt Artikel 3 - die Gleichheit vor dem Gesetz - und auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau eine besondere Rolle: "Da sehen wir am Beispiel dieses Artikels, dass wir noch immer viel zu tun haben in der praktischen Politik", so Merkel.

Schließlich weist die Kanzlerin darauf hin, dass die Verfassung erst durch die Politik und deren Gesetze "lebendig wird" und sich damit "natürlich immer weiter entwickelt".

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