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Bund & Länder Treffen: Das plant Kanzler Scholz beim Corona-Gipfel - PCR-Test werden eingeschränkt

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Deutschland - Die nächste Zusammenkunft findet [Mitte] Februar 2022 statt, sofern nicht das weitere Infektionsgeschehen eine frühere Zusammenkunft nötig macht. Symbolfoto: Thomsen

Die „Omikron-Welle“ hat Deutschland erreicht: Die neue Variante des SARS-CoV-2- Virus (Corona-Virus) verbreitet sich sehr schnell und sorgt dafür, dass die Zahl der täglichen Neuinfektionen deutlich ansteigt und inzwischen bei deutlich über 100.000 neuen Erkrankungen pro Tag liegt. Damit steigt auch die 7-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner in den letzten sieben Tagen.

Die Mitglieder des Expertenrats der Bundesregierung zu COVID-19 weisen in ihrer jüngsten Stellungnahme vom 22. Januar 2022 darauf hin, dass diese schnelle Verbreitung insbesondere daraus resultiert, dass der für die bisherigen Varianten bestehende Schutz vor einer Infektion durch eine vorbestehende Immunität bei der Omikron-Variante verringert ist. Hierdurch habe sich der Anteil der für diese CoronaInfektionen empfänglichen Bevölkerung in etwa verdoppelt. Gleichzeitig sei eine regional stark variable Dynamik zu verzeichnen.

Die geltenden Maßnahmen zur Reduzierung der Kontakte und das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger hätten den steilen Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zunächst verlangsamt, der in anderen Staaten zu beobachten ist.

Der Expertenrat erwartet einen weiteren Anstieg der Infektionszahlen. Es könnten regional in der Spitze 7-Tages-Inzidenzen von mehreren Tausend erreicht werden.

Das Ausmaß der Krankenhausbelastung werde entscheidend davon abhängen, wie sich die Zahl der Erkrankungen in der Gruppe der ungeimpften Erwachsenen und der über 50-Jährigen entwickelt. Diese Zahlen seien derzeit noch vergleichsweise niedrig, die Omikron-Variante verbreite sich vor allem in den jüngeren Bevölkerungsgruppen 2 mit vielen Kontakten und weit weniger bei den über 50-Jährigen. Jedoch seien in der Vergangenheit die Infektionen aus der jüngeren Bevölkerung in die Gruppe der Älteren eingetragen worden. Bei den über 50-Jährigen bestehe weiterhin eine zu große Impflücke. Vergleicht man die Situation in Deutschland mit anderen Staaten, so wird deutlich, dass hier der Anteil der ungeimpften Personen in der älteren Bevölkerung mit rund drei Millionen Menschen noch immer sehr hoch ist. Gerade diese älteren Bürgerinnen und Bürger müssen nach den Ausführungen der Expertinnen und Experten bei einer Erkrankung an dem Virus häufig stationär im Krankenhaus behandelt werden. Regional sei bei den Zahlen der Krankenhausbehandlungen bereits eine Trendumkehr zu erkennen und ein Wiederanstieg der Aufnahmen. Das entspreche zeitverzögert der international beobachteten Entwicklung.

Die Hospitalisierungsrate (also die Anzahl der zur Behandlung aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohner innerhalb von sieben Tagen) wird nach Einschätzung der Expertinnen und Experten niedriger als bei der Delta-Variante sein. Der Expertenrat weist jedoch darauf hin, dass sie um eine ganze Größenordnung (Faktor 10) niedriger liegen müsste als im letzten Winter, um die erwartete hohe Fallzahl zu kompensieren und das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Von einer derart starken Reduktion der Hospitalisierungsrate sei auf der Basis der aktuell verfügbaren Daten trotz Impfungen nicht auszugehen. Entsprechend seien bei weiter steigenden Inzidenzen sehr viele Krankenhausaufnahmen zu erwarten.

Bereits jetzt bestünden in einigen Regionen Engpässe im Krankenhaus- und Pflegebereich durch Personalausfälle aufgrund von Infektionen. Der zu erwartende Eintrag der Infektionen in die ältere Bevölkerungsgruppe und die infektionsbedingten Ausfälle im Gesundheitswesen gäben daher weiterhin Anlass zur Sorge vor einer erheblichen Belastung des Gesundheitswesens.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind zuversichtlich, dass die weitere Fortsetzung der aktuell bestehenden Maßnahmen die realistische Chance bietet, dass Deutschland gut durch die Omikron-Welle kommt. Sie stimmen daher darin überein, dass der bisherige Kurs fortgesetzt wird und die geltenden Maßnahmen konsequent weitergeführt werden, so wie es auch der Expertenrat empfiehlt.

Gleichzeitig wollen Bund und Länder gemeinsam die Impfkampagne intensivieren. Denn: Mit Zunahme der Grundimmunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2- Infektionen und Abnahme der Zahl der Neuinfektionen und der Hospitalisierungsinzidenzen können Schutzmaßnahmen perspektivisch wieder stufenweise zurückgefahren werden. Der Expertenrat weist darauf hin, dass es langfristig dringend erforderlich ist, die verbliebenen Immunitätslücken in der Gesellschaft durch Impfungen zu schließen. Ansonsten sei zyklisch mit erneuten starken Infektions- und Erkrankungswellen zu rechnen.

Die Beschlussvorlage vom 23. Januar 2022 liegt der Redaktion vor und wird im folgenden dargestellt.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder treffen mit Blick auf die aktuelle Lage folgende Vereinbarungen:

  1. Impfen: Impfen hilft. Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen. Sie sind das beste und sicherste Mittel für Gesellschaft und Wirtschaft, um die Pandemie zu überwinden. Entsprechend der Empfehlungen des Expertenrats werden Bund und Länder ihre Impfkampagne verstärken. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, drei Monate nach ihrer zweiten Impfung die Auffrischungsimpfung vornehmen zu lassen, den Booster. Diejenigen, die bisher noch gar keine Impfung erhalten haben, sollten sich nunmehr sofort impfen lassen. Schon die erste Impfung schützt vor einem schweren Verlauf der Krankheit. Es stehen genug Dosen der mRNA-Impfstoffe von Moderna und Biontech zur Verfügung. Eine Impfung ist leicht und ohne Kosten überall verfügbar. Für alle Bürgerinnen und Bürger über 30 Jahre wird vorrangig der Moderna-Impfstoff eingesetzt. Für Kinder und Bürgerinnen und Bürger bis 30 Jahre gibt es den Impfstoff von Biontech. Beide Impfstoffe sind sicher und millionenfach erprobt. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weisen auf die telefonische Auskunft zu den CoronaImpfungen unter der Telefonnummer 11 6 11 7 hin. Im Netz sind Informationen zum Impfen unter www.corona-schutzimpfung.de zu finden.

  2. Testen: Die derzeit hohe und voraussichtlich weiter steigende Zahl der Neuinfektionen führt zu Engpässen bei den verfügbaren PCR-Tests. Die Labore sind bereits in Teilen überlastet. Bei auftretenden Engpässen ist es daher unabdingbar, Priorisierungen vorzunehmen.  Die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests sollen auf vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden. Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Bei diesen soll der Verdacht auf eine Covid-19-Infektion weiterhin durch einen PCR-Test abgeklärt werden. Ebenso sollen PCR-Tests für Hochrisikopatientinnen und -patienten (Ältere, Komorbidität, immunsupprimierte Patientinnen und Patienten) eingesetzt werden, um eine frühzeitige Behandlung und ggfls. antivirale Therapie zu ermöglichen. Wenn ein Antigentest positiv ausfällt, soll auf eine Bestätigung durch einen PCRTest verzichtet werden. Die notwendige Nachtestung soll im Falle eines Engpasses an PCR-Testkapazitäten stattdessen mit einem zweiten überwachten qualitativ hochwertigen Antigentest erfolgen – ggfls. eines anderen Fabrikats. Zu den Einzelheiten wird der Bundesminister für Gesundheit zeitnah einen Vorschlag vorlegen, der auch sicherstellt, dass die Bescheinigung des Genesenenstatus rechts- und fälschungssicher erfolgt. Bei Warnungen durch die Corona-Warn-App („rote Kachel“) sowie bei präventiven Reihenuntersuchungen im betrieblichen Kontext soll auf eine PCR-Testung verzichtet werden. Stattdessen sollte unverzüglich ein Antigentest in einem zertifizierten Testzentrum vorgenommen werden. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten den Bundesminister für Gesundheit, in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder ein verändertes Testregime auszuarbeiten, die Nationale Teststrategie sowie die CoronavirusTestverordnung entsprechend anzupassen.

  3. Quarantäne und Isolation: Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs begrüßen die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts, angesichts der Engpässe bei den PCR-Tests und aufgrund der neuen Erkenntnisse zu den Infektionsverläufen der Omikron-Variante die Regeln für die Isolation von erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, 5 Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe anzupassen. Auch für sie gelten künftig die allgemeinen Regeln: Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) beendet werden. Ohne Test endet sie nach 10 Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich. Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen („3 von 3“), sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).

  4. Genesenen- und Impfstatus: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen, dass der Bundesminister für Gesundheit angekündigt hat, dass die nach der geänderten Covid-19-Schutzmaßnahmen-AusnahmenVerordnung (SchAusnahmV) vom Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut (RKI) zu treffenden Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus aufgrund ihrer erheblichen Reichweite künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten ankündigt und begründet werden.
  5. Kontaktnachverfolgung: Vor dem Hintergrund der derzeit hohen Zahl der täglichen Neuinfektionen, der beschränkten Kapazitäten der Gesundheitsämter sowie dem guten Schutz von geboosterten Personen ist auch im Rahmen der Nachverfolgung der Kontaktpersonen von Infizierten eine Priorisierung sinnvoll und notwendig. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen den entsprechenden Beschluss der Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister vom 22. Januar 2022. Die Nachverfolgung soll länderübergreifend einheitlich ausgerichtet werden. Höchste Priorität hat die Nachverfolgung der Kontakte zum Schutz vulnerabler Gruppen. Die zuständigen Behörden der Länder werden im Sinne der Priorisierungskriterien des Robert-Koch-Instituts die Ereignisse mit Bezug zu Krankenhäusern, in der Pflege und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe prioritär behandeln. Daneben werden die Gesundheitsämter die Kontaktaufnahme zu den infizierten Personen zur Fallbearbeitung sowie zu deren Haushaltsangehörigen priorisieren. Eine weitere Nachverfolgung von Kontaktpersonen erfolgt nachrangig im Rahmen verfügbarer Ressourcen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürgern um einen verantwortlichen Umgang mit etwaigen Erkrankungen. Sie sollten eigenverantwortlich ihre Kontaktpersonen informieren und die verfügbaren elektronischen Hilfsmittel zur Kontaktnachvollziehung nutzen.

  6. Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen: Wie im Beschluss der Bund-LänderZusammenkunft vom 18. November 2021 vereinbart, werden die Länder die notwendigen Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe erheben. Das Bundesministerium der Gesundheit prüft die Möglichkeiten eines flächendeckenden Monitorings.

  7. Kritische Infrastruktur: Bund und Länder unterziehen gemeinsam mit den Betreibern der kritischen Infrastrukturen die erwarteten Auswirkungen der raschen Verbreitung der Virus-Variante einem kontinuierlichen Monitoring und werden im Bedarfsfall umgehend entsprechend reagieren. Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur sind auf einen starken Personalausfall vorbereitet und haben ihre Pläne entsprechend angepasst. Die getroffenen Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass bisher keine Gefährdungen der Grundversorgung eingetreten sind.

  8. Öffnungsperspektive: Bund und Länder werden Öffnungsperspektiven entwickeln für den Moment, zu dem eine Überlastung von Kritischer Infrastruktur im Allgemeinen und Gesundheitssystem im Besonderen ausgeschlossen werden kann (beginnend mit Großveranstaltungen im Freien).

  9. Digitalisierung: Der Expertenrat hat in einer zweiten Stellungnahme vom 22. Januar 2022 kurz- und mittelfristige Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung des Gesundheitssystems empfohlen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterstreichen die Dringlichkeit und bitten die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und 7 Ländern (GMK), sich zeitnah mit den Empfehlungen des Expertenrates zu befassen. Die GMK wird darüber hinaus gebeten, bis Ende Februar 2022 einen Bericht über die Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie über die Einführung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems (DEMIS) in den Krankenhäusern vorzulegen. Kurzfristig sind die digitalen Anwendungen zum Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus (insb. Corona-Warn-App und CovPass-App) fortzuentwickeln, um die Einhaltung der 2Gbzw. 2G-Plus-Regel auf einfachem Wege prüfen zu können.

  10. Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld: Trotz der Pandemie ist der Arbeitsmarkt weiterhin stabil. Die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist hoch. Durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 werden Beschäftigte und Betriebe weiterhin unterstützt. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens genau beobachten und kurzfristig unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Verlängerung der Hilfen und Sonderregelungen über den März 2022 hinaus notwendig ist.

  11. Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen: Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darin einig, dass die bisher geltenden Regeln für soziale Kontakte und Veranstaltungen weiterhin Bestand haben.

  12. Nächste Zusammenkunft des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder: Die nächste Zusammenkunft findet [Mitte] Februar 2022 statt, sofern nicht das weitere Infektionsgeschehen eine frühere Zusammenkunft nötig macht. Der Chef des Bundeskanzleramtes wird sich regelmäßig mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien über die Lage austauschen.

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