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Zoll stellt 5.000 verbotene Plastiktrinkhalme sicher

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Die Sendung war für ein Restaurant im Enzkreis bestimmt - Foto: Hauptzollamt Karlsruhe

Karlsruhe - In einer beispielhaften Aktion zur Durchsetzung der Umweltschutzgesetze hat das Zollamt Pforzheim eine Postsendung mit 5.000 Einwegplastiktrinkhalmen aus Großbritannien beschlagnahmt. Die Sendung, bestimmt für ein Restaurant im Enzkreis, fiel dem Zoll aufgrund des seit Juli 2021 geltenden Verbots für das Inverkehrbringen von Einwegplastikprodukten in Deutschland auf.

Matthias Götz, der Leiter des Zollamts Pforzheim, erklärte, dass die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung (EWK-VerbotsV) die Einfuhr solcher Artikel strikt untersagt. Diese Maßnahme ist Teil der umfassenden Bemühungen Deutschlands, die Verwendung von Einwegplastik zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern. Götz betonte, dass der Fall nun an die Marktüberwachungsbehörde der Stadt Pforzheim zur weiteren Entscheidung und möglichen Verhängung von Bußgeldern übergeben wird.

Die EWK-VerbotsV und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung (EWKKennzV), die ebenfalls am 3. Juli 2021 in Kraft traten, verbieten das Inverkehrbringen von Einwegbesteck, -geschirr und Trinkhalmen aus Kunststoff. Außerdem müssen bestimmte Wegwerfprodukte aus Kunststoff, wie Hygieneartikel und Getränkebecher, mit einer speziellen Kennzeichnung versehen sein, um in Deutschland verkauft werden zu dürfen.

Der Zoll spielt eine entscheidende Rolle bei der Überwachung der Einhaltung dieser Umweltschutzgesetze im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern. Diese jüngste Aktion unterstreicht das Engagement der Behörde im Schutz von Verbrauchern und Umwelt und dient als Warnung an alle, die weiterhin versuchen, verbotene Kunststoffprodukte in Deutschland einzuführen.

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