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Zoll ermittelte 20 Mal wegen nicht gezahlter Mindestlöhne

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Um den Lohn geprellt - Foto:Flensburger-Stadtanzeiger.de

Wenn der Chef den Lohn prellt: In Flensburg bekommen immer noch nicht alle Beschäftigten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Danach leitete das verantwortliche Hauptzollamt Itzehoe in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 20 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne ein. 

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Für Finn Petersen von der NGG Schleswig-Holstein Nord steht fest: „Jeder Verstoß ist einer zu viel. Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den gesetzlichen Mindestlohn halten.“ Auch spezielle Branchenmindestlöhne, wie es sie etwa für die Leiharbeit gebe, würden zu häufig unterlaufen. Kritisch sieht Petersen zudem den Rückgang der Kontrollen. Im ersten Halbjahr prüften die Itzehoer Zollbeamten laut Statistik 41 Hotels, Gaststätten und Restaurants – das sind 31 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. 

„Je gründlicher der Zoll kontrolliert, desto größer ist das Risiko für Unternehmen in Flensburg, bei schmutzigen Praktiken erwischt zu werden“, betont der Gewerkschafter. Hierfür müsse das Zoll-Personal jedoch deutlich aufgestockt werden. Die Arbeit der FKS sei eines der wichtigsten Mittel, um die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend durchzusetzen, so Petersen weiter. Hier gelte einmal mehr: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ 

Zugleich wendet sich die NGG gegen Pläne, die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn aufzuweichen. Dafür hatten sich Union und FDP im Wahlkampf ausgesprochen. Petersen: „Nur wenn die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten genau erfassen, lässt sich Lohn-Prellerei verhindern. Denn gerade im Gastgewerbe kommt es immer wieder vor, dass Chefs versuchen, ihre Mitarbeiter zu Umsonst-Überstunden zu zwingen.“ 

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Die Zoll-Halbjahresbilanz geht auf eine aktuelle Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke an das Bundesfinanzministerium zurück. Deutschlandweit wurden demnach im ersten Halbjahr gut 3.700 Betriebe des Gastgewerbes vom Zoll überprüft – 21 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.(PM)

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Für Finn Petersen von der NGG Schleswig-Holstein Nord steht fest: „Jeder Verstoß ist einer zu viel. Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den gesetzlichen Mindestlohn halten.“ Auch spezielle Branchenmindestlöhne, wie es sie etwa für die Leiharbeit gebe, würden zu häufig unterlaufen. Kritisch sieht Petersen zudem den Rückgang der Kontrollen. Im ersten Halbjahr prüften die Itzehoer Zollbeamten laut Statistik 41 Hotels, Gaststätten und Restaurants – das sind 31 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. 

„Je gründlicher der Zoll kontrolliert, desto größer ist das Risiko für Unternehmen in Flensburg, bei schmutzigen Praktiken erwischt zu werden“, betont der Gewerkschafter. Hierfür müsse das Zoll-Personal jedoch deutlich aufgestockt werden. Die Arbeit der FKS sei eines der wichtigsten Mittel, um die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend durchzusetzen, so Petersen weiter. Hier gelte einmal mehr: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ 

Zugleich wendet sich die NGG gegen Pläne, die Dokumentationspflichten beim Mindestlohn aufzuweichen. Dafür hatten sich Union und FDP im Wahlkampf ausgesprochen. Petersen: „Nur wenn die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten genau erfassen, lässt sich Lohn-Prellerei verhindern. Denn gerade im Gastgewerbe kommt es immer wieder vor, dass Chefs versuchen, ihre Mitarbeiter zu Umsonst-Überstunden zu zwingen.“ 

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Die Zoll-Halbjahresbilanz geht auf eine aktuelle Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke an das Bundesfinanzministerium zurück. Deutschlandweit wurden demnach im ersten Halbjahr gut 3.700 Betriebe des Gastgewerbes vom Zoll überprüft – 21 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.(PM)

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