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Urteil im Steinewerferprozess von der A7 und B200 in Flensburg

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Die Fahrerin kam mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus - Foto: Foerde.news

Zwei Jugendliche mussten sich seit dem 21. November 2018 vor dem Flensburger Landgericht für eine Tat verantworten, mit der sie bundesweit für Aufsehen gesorgt hatten. Förde.news berichtete hier darüber

Die Staatsanwaltschaft warf den beiden heute 19-jährigen Angeklagten vor, im Zeitraum vom 11. Februar bis zum 08. Mai 2018 in insgesamt elf Fällen gemeinsam von Brücken herab Steine auf fahrende Fahrzeuge geworfen zu haben. Konkret lautete die Anklage wegen der Heimtücke auf versuchten Mord. Darüber hinaus wurden die beiden 19-jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und Sachbeschädigung angeklagt.

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Dabei warf die Staatsanwaltschaft den beiden Heranwachsenden eine Tat am 1. Mai 2018 vor: An dem Abend sollen die beiden Angeklagten von der Autobahnbrücke (A7) bei Gottrupel einen Pflasterstein und ein Bruchstück einer Gehwegplatte auf die Fahrbahn geworfen zu haben. Dabei haben beide Gegenstände das Dach eines Fahrzeugs beschädigt, wobei es zum Glück nur zum Sachschaden kam. Der Fahrzeugführer wurde dabei nicht verletzt.

Nur eine Woche später, am 8. Mai, waren die beiden Jugendlichen wieder unterwegs und warfen erneut Steine von einer Brücke nahe Oeversee. Einer der Angeklagten warf dort mindestens einen Stein auf die Straße, ohne jedoch ein Fahrzeug zu treffen. Der zweite Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft gegen 22:00 Uhr zunächst zwei Feldsteine auf die A7 geworfen haben, wobei ein mit circa 90 Km/h herannahender LKW im letzten Moment dem Stein ausweichen konnte.

Nur Minuten später, um 22:02 Uhr, hat einer der Angeklagten einen weiteren, fußballgroßen Feldstein über das Brückengeländer gehoben und auf die rechte Fahrbahn fallen lassen. Das in dem Moment auf der Autobahn heranfahrende Fahrzeug mit seinen Insassen seien nur deshalb nicht getroffen und verletzt worden, weil der Fahrer zeitgleich einen Spurwechsel zum Überholen vollzog.

Ebenfalls am 8. Mai 2018 haben die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft einen circa 46 kg schweren Feldstein mit einem PKW transportiert, ausgeladen und gemeinsam auf die Autobahnbrücke Gottrupel getragen. Einer der Angeklagten habe den Stein auf das Brückengeländer gehoben und von der Brüstung gestoßen, als sich gegen 22:25 Uhr der BMW der Nebenklägerin genähert habe, die durch den Stein schwer verletzt wurde. Der schwere Stein habe die Windschutz- und die Heckscheibe des mit ca. 120 km/h fahrenden Autos durchschlagen. Überlebt hat die Nebenklägerin den Unfall lediglich, weil der Feldstein eher auf der Beifahrer- als auf der Fahrerseite in das Fahrzeug eingedrungen sei, so die Staatsanwaltschaft weiter in einer Presseerklärung.

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Am 11. und 13. Februar, 4. März und am 22. April haben die beiden Angeklagten zur Abend- oder Nachtzeit ebenfalls Steine von Brücken geworfen. Bei den Taten an der A7 und der B200 kam es an insgesamt sechs PKW, zwei LKW und einem Bus zu Sachschäden. Am 8. Juni 2018 wurden beide mutmaßlichen Täter festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Am heutigen Dienstagmorgen  kam es dann zum Urteil – beide Heranwachsenden wurden zu jeweils sechs Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die beiden billigend in Kauf genommen haben, dass ein Verkehrsteilnehmer tödlich verletzt werden könne. Daher wurden beide wegen versuchten Mordes verurteilt.

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Dabei warf die Staatsanwaltschaft den beiden Heranwachsenden eine Tat am 1. Mai 2018 vor: An dem Abend sollen die beiden Angeklagten von der Autobahnbrücke (A7) bei Gottrupel einen Pflasterstein und ein Bruchstück einer Gehwegplatte auf die Fahrbahn geworfen zu haben. Dabei haben beide Gegenstände das Dach eines Fahrzeugs beschädigt, wobei es zum Glück nur zum Sachschaden kam. Der Fahrzeugführer wurde dabei nicht verletzt.

Nur eine Woche später, am 8. Mai, waren die beiden Jugendlichen wieder unterwegs und warfen erneut Steine von einer Brücke nahe Oeversee. Einer der Angeklagten warf dort mindestens einen Stein auf die Straße, ohne jedoch ein Fahrzeug zu treffen. Der zweite Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft gegen 22:00 Uhr zunächst zwei Feldsteine auf die A7 geworfen haben, wobei ein mit circa 90 Km/h herannahender LKW im letzten Moment dem Stein ausweichen konnte.

Nur Minuten später, um 22:02 Uhr, hat einer der Angeklagten einen weiteren, fußballgroßen Feldstein über das Brückengeländer gehoben und auf die rechte Fahrbahn fallen lassen. Das in dem Moment auf der Autobahn heranfahrende Fahrzeug mit seinen Insassen seien nur deshalb nicht getroffen und verletzt worden, weil der Fahrer zeitgleich einen Spurwechsel zum Überholen vollzog.

Ebenfalls am 8. Mai 2018 haben die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft einen circa 46 kg schweren Feldstein mit einem PKW transportiert, ausgeladen und gemeinsam auf die Autobahnbrücke Gottrupel getragen. Einer der Angeklagten habe den Stein auf das Brückengeländer gehoben und von der Brüstung gestoßen, als sich gegen 22:25 Uhr der BMW der Nebenklägerin genähert habe, die durch den Stein schwer verletzt wurde. Der schwere Stein habe die Windschutz- und die Heckscheibe des mit ca. 120 km/h fahrenden Autos durchschlagen. Überlebt hat die Nebenklägerin den Unfall lediglich, weil der Feldstein eher auf der Beifahrer- als auf der Fahrerseite in das Fahrzeug eingedrungen sei, so die Staatsanwaltschaft weiter in einer Presseerklärung.

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Am 11. und 13. Februar, 4. März und am 22. April haben die beiden Angeklagten zur Abend- oder Nachtzeit ebenfalls Steine von Brücken geworfen. Bei den Taten an der A7 und der B200 kam es an insgesamt sechs PKW, zwei LKW und einem Bus zu Sachschäden. Am 8. Juni 2018 wurden beide mutmaßlichen Täter festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Am heutigen Dienstagmorgen  kam es dann zum Urteil – beide Heranwachsenden wurden zu jeweils sechs Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die beiden billigend in Kauf genommen haben, dass ein Verkehrsteilnehmer tödlich verletzt werden könne. Daher wurden beide wegen versuchten Mordes verurteilt.

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