Tödlicher Unfall auf der A7 - Sind Demonstranten Schuld?
| von Thomsen / Foerde.news
Bollingstedt – Auf der A7 in Richtung Norden ist es am Freitagabend nahe Bollingstedt zu zwei schweren Unfällen gekommen. Eine Autofahrerin starb. Hintergrund der Ermittlungen ist eine zeitgleich auf einer Autobahnbrücke stattfindende Protestaktion – ob sie zum Unfallgeschehen beitrug, ist offen.
Ablauf des Geschehens
Gegen 21.20 Uhr wurde die A7 zwischen Schleswig und Tarp zunächst voll gesperrt. Nahe der Brücke am Buschgreenweg, auf der Demonstrierende mit Fahnen, Transparenten und starker Beleuchtung gegen die Bundesregierung protestierten, kollidierten kurz hintereinander zwei Fahrzeuge mit dänischen Kennzeichen. Ein VW Polo blieb quer auf dem rechten Fahrstreifen stehen; der beteiligte Skoda kam auf dem Standstreifen zum Halt. Der Skoda-Fahrer wurde leicht verletzt.
Lkw prallt in querstehenden Kleinwagen
Noch bevor die VW-Fahrerin ihr Auto verlassen oder sichern konnte, fuhr ein Lkw mit Fischladung auf den querstehenden Wagen auf. Der Lastwagenfahrer erklärte, er habe die Szene auf der Brücke wahrgenommen, den dunklen Pkw auf der Fahrbahn jedoch übersehen. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der VW etwa 150 Meter mitgeschleudert. Ersthelfer versuchten zu reanimieren; der Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Der Lkw-Fahrer blieb unverletzt.
Sperrung und Bergung
Wegen Bergungs- und Reinigungsarbeiten blieb die Fahrbahn Richtung Norden bis Mitternacht gesperrt; anschließend wurde der Verkehr einspurig an der Unfallstelle vorbeigeführt. Die Feuerwehr band ausgelaufene Betriebsstoffe und unterstützte beim Umladen der Ladung.
Ermittlungen zu möglicher Beeinflussung
Nach Angaben von Zeugen könnten Lichteffekte der Demonstration die Sicht beeinflusst haben. Die Polizei prüft, ob die Aktion ursächlich oder mitursächlich war. Teilnehmer der Protestkundgebung wurden identifiziert und als Zeugen befragt. Augenzeugen berichten, die Demonstrierenden hätten nach dem Unfall Plakate eingerollt und die Beleuchtung ausgeschaltet. Ob sich daraus Hinweise auf eine Mitverantwortung ergeben, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.