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Terrorverdacht: Festnahme von drei mutmaßliche Islamisten in Dithmarschen

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- Symbolbild - Foto: Foerde.news

Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat heute (30. Januar 2019) am frühen Morgen den 23-jährigen irakischen Staatsangehörigen Shahin F., den 23-jährigen irakischen Staatsangehörigen Hersh F. sowie den 36-jährigen irakischen Staatsangehörigen Rauf S. durch Spezialkräfte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) festnehmen lassen. Zudem werden die Wohnungen der Beschuldigten sowie weiterer bislang nicht tatverdächtiger Personen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg durchsucht.

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Shahin F. und Hersh F. stehen in Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet (§§ 89a, 25 Abs. 2 StGB) und in diesem Zusammenhang gegen das Sprengstoff  sowie das Waffengesetz verstoßen zu haben (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG, §§ 52 Abs. 1 Nr. 2c WaffG, 22, 23 StGB). Rauf S. soll ihnen hierzu Hilfe geleistet haben (§§ 89a, 25 Abs. 2, 27 StGB, §§ 52 Abs. 1 Nr. 2c WaffG, 27 StGB).

Nach den bisherigen Ermittlungen hatten sich Shahin F. und Hersh F. Ende 2018 dazu entschlossen, in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag zu verüben. Vor diesem Hintergrund begannen die beiden Beschuldigten spätestens Anfang Dezember mit ersten Vorbereitungen. So verschaffte sich Shahin F. über das Internet verschiedene Anleitungen für den Bau eines Sprengsatzes. Zudem bestellte er bei einer Kontaktperson in Großbritannien eine Zündvorrichtung. Deren Auslieferung an den Beschuldigten wurde allerdings von den britischen Strafverfolgungsbehörden vereitelt.

Ende Dezember 2018 unternahmen Shahin F. und Hersh F. erste Sprengversuche mit Schwarzpulver aus Silvesterböllern. Im weiteren Verlauf entschieden sich die beiden Beschuldigten, bei ihrem Anschlagsvorhaben auch eine Schusswaffe zu verwenden. Sie baten daher Rauf S., ihnen eine solche zu besorgen. Rauf S. nahm daraufhin Verhandlungen mit dem gesondert Verfolgten Walid Khaled Y. Y. auf.

Die ihnen angebotene Schusswaffe vom Typ Makarov 9 mm war Shahin F. und Hersh F. allerdings bislang zu teuer. Zudem erwogen die Beschuldigten, bei ihrem Anschlagsvorhaben ein Kraftfahrzeug einzusetzen. Daher begann Shahin F. spätestens Anfang 2019, Fahrunterricht zu nehmen.

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Ein konkretes Ziel für ihren Anschlag hatten die Beschuldigten den bisherigen Erkenntnissen zufolge bislang noch nicht ins Auge gefasst. Ob die Beschuldigten in eine terroristische Vereinigung eingebunden waren, müssen die weiteren Ermittlungen klären.
Die Beschuldigten werden dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der über den Erlass von Haftbefehlen und den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.

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Shahin F. und Hersh F. stehen in Verdacht, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet (§§ 89a, 25 Abs. 2 StGB) und in diesem Zusammenhang gegen das Sprengstoff  sowie das Waffengesetz verstoßen zu haben (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG, §§ 52 Abs. 1 Nr. 2c WaffG, 22, 23 StGB). Rauf S. soll ihnen hierzu Hilfe geleistet haben (§§ 89a, 25 Abs. 2, 27 StGB, §§ 52 Abs. 1 Nr. 2c WaffG, 27 StGB).

Nach den bisherigen Ermittlungen hatten sich Shahin F. und Hersh F. Ende 2018 dazu entschlossen, in Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag zu verüben. Vor diesem Hintergrund begannen die beiden Beschuldigten spätestens Anfang Dezember mit ersten Vorbereitungen. So verschaffte sich Shahin F. über das Internet verschiedene Anleitungen für den Bau eines Sprengsatzes. Zudem bestellte er bei einer Kontaktperson in Großbritannien eine Zündvorrichtung. Deren Auslieferung an den Beschuldigten wurde allerdings von den britischen Strafverfolgungsbehörden vereitelt.

Ende Dezember 2018 unternahmen Shahin F. und Hersh F. erste Sprengversuche mit Schwarzpulver aus Silvesterböllern. Im weiteren Verlauf entschieden sich die beiden Beschuldigten, bei ihrem Anschlagsvorhaben auch eine Schusswaffe zu verwenden. Sie baten daher Rauf S., ihnen eine solche zu besorgen. Rauf S. nahm daraufhin Verhandlungen mit dem gesondert Verfolgten Walid Khaled Y. Y. auf.

Die ihnen angebotene Schusswaffe vom Typ Makarov 9 mm war Shahin F. und Hersh F. allerdings bislang zu teuer. Zudem erwogen die Beschuldigten, bei ihrem Anschlagsvorhaben ein Kraftfahrzeug einzusetzen. Daher begann Shahin F. spätestens Anfang 2019, Fahrunterricht zu nehmen.

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Ein konkretes Ziel für ihren Anschlag hatten die Beschuldigten den bisherigen Erkenntnissen zufolge bislang noch nicht ins Auge gefasst. Ob die Beschuldigten in eine terroristische Vereinigung eingebunden waren, müssen die weiteren Ermittlungen klären.
Die Beschuldigten werden dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der über den Erlass von Haftbefehlen und den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.

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