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Silvester: Hinweise der Landespolizei

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- Archivbild - Foto: Iwersen

Kiel (ots) - Die Landespolizei erwartet auch dieses Jahr zu Silvester ein gegenüber anderen Nächten stark erhöhtes Einsatzaufkommen. Ausgelassene Feiern, die bis in die Morgenstunden und im öffentlichen Raum stattfinden, Alkoholkonsum und der Umgang mit Silvesterraketen und -böllern können immer wieder zu Auseinandersetzungen, Störungen und Gefahrenmomenten führen. Deshalb erhöht die Landespolizei ihre Präsenz zu Silvester und in der Neujahrsnacht, wie in den Vorjahren, deutlich. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und unbeschwerten Jahreswechsel zu gewährleisten. Sollte es dennoch zu Straftaten oder Gefahren kommen, wird die Polizei schnell reagieren und konsequent handeln.

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   Besonders wichtig ist der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln.

Die Landespolizei gibt folgende Tipps:

   - In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und abgebrannt werden. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten. Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, z. B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.

   - Besitz, Weitergabe und Abbrennen nicht zugelassener Böller sind strafbar.

   - Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbst herstellen! Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate in Sprengkörpern) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem     Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person verletzt oder ein Schaden von mehr als 1500,- EUR verursacht, gilt die Tat sogar als Verbrechen (ab einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe).

   - Beachten Sie die örtlichen Beschränkungen in ihrer Gemeinde oder Stadt (in unmittelbarer Nähe von z. B. Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten, gleiches gilt für besonders geschützte und brandgefährdete Bauwerke wie zum Beispiel Reetdachhäuser).

   - Feuerwerk der Kategorie F1 ("Tischfeuerwerk") darf durch Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie F2 ("Böller" und Silvesterraketen) erst ab 18 Jahren.

Nähere Hinweise finden Sie auch im Infoblatt des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de und auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung unter www.bam.de.

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Grundsätzliche Hinweise der Landespolizei:

Sollten Sie in Schwierigkeiten geraten oder beobachten, dass andere in Schwierigkeiten geraten sind:

   - Helfen Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen

   - Fordern Sie andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf

   - Beobachten Sie genau und prägen Sie sich  Täter-Merkmale ein

   - Organisieren Sie Hilfe und wählen den Notruf 110

   - Kümmern Sie sich um Opfer und stellen sich bitte als Zeuge zur  Verfügung.

Die Landespolizei wünsch Ihnen einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr 2019!

 

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   Besonders wichtig ist der richtige Umgang mit Feuerwerksartikeln.

Die Landespolizei gibt folgende Tipps:

   - In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und abgebrannt werden. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten. Illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, z. B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.

   - Besitz, Weitergabe und Abbrennen nicht zugelassener Böller sind strafbar.

   - Niemals Böller und Feuerwerks- oder Sprengkörper selbst herstellen! Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate in Sprengkörpern) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem     Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Wird durch die Explosion eine Person verletzt oder ein Schaden von mehr als 1500,- EUR verursacht, gilt die Tat sogar als Verbrechen (ab einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe).

   - Beachten Sie die örtlichen Beschränkungen in ihrer Gemeinde oder Stadt (in unmittelbarer Nähe von z. B. Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten, gleiches gilt für besonders geschützte und brandgefährdete Bauwerke wie zum Beispiel Reetdachhäuser).

   - Feuerwerk der Kategorie F1 ("Tischfeuerwerk") darf durch Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden, Feuerwerk der Kategorie F2 ("Böller" und Silvesterraketen) erst ab 18 Jahren.

Nähere Hinweise finden Sie auch im Infoblatt des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter www.polizei-beratung.de und auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung unter www.bam.de.

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Sollten Sie in Schwierigkeiten geraten oder beobachten, dass andere in Schwierigkeiten geraten sind:

   - Helfen Sie, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen

   - Fordern Sie andere aktiv und direkt zur Mithilfe auf

   - Beobachten Sie genau und prägen Sie sich  Täter-Merkmale ein

   - Organisieren Sie Hilfe und wählen den Notruf 110

   - Kümmern Sie sich um Opfer und stellen sich bitte als Zeuge zur  Verfügung.

Die Landespolizei wünsch Ihnen einen guten Rutsch und ein frohes neues Jahr 2019!

 

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