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Schuby - Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl gegen 47-jährigen nach Tötungsdelikt

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Schuby - Der Beschuldigte befindet sich nicht mehr in akuter Lebensgefahr, konnte aber noch nicht zur Sache vernommen werden. Foto: Benjamin Nolte

Im Falle des Tötungsdeliktes in der Bahnhofstraße in Schuby am Mittwochvormittag (11. November 2020), wird die Staatsanwaltschaft Flensburg am heutigen Tage gegen den 47-jährigen Ehemann einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts eines Tötungsdeliktes beantragen.

Infolge der Ergebnisse der am Donnerstag (12. November 2020) durchgeführten Obduktion der Verstorbenen wird davon ausgegangen, dass der Tod durch äußere Gewalteinwirkung eingetreten ist.

Der Beschuldigte befindet sich nicht mehr in akuter Lebensgefahr, konnte aber noch nicht zur Sache vernommen werden.

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