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Partnerschutz-Kasse für nicht verheiratete Feuerwehrangehörige

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Hinterbliebene die nicht verheiratet sind sollen 60.000 Euro erhalten, wenn der Partner bei einem Einsatz mit der Freiwilligen Feuerwehr verstirbt - Foto:Förde.news

In seiner Rede anlässlich der Landesfeuerwehrversammlung am 27. April 2019 in Oldenburg i.H. hat Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote für den Fall eines tödlichen Unfalls eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr eine Entschädigung für Hinterbliebene nichtverheirateter Feuerwehrangehörige in Höhe von 60.000 € zugesagt:

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„Der Dienst in der freiwilligen Feuerwehr ist gefährlich. Leider kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer wieder vor, dass Feuerwehrangehörige bei einem Einsatz ums Leben kommen. In dieser schrecklichen Situation müssen dann zumindest die Hinterbliebenen ausreichend versorgt werden“, so Grote.

Dies müsse selbstverständlich unabhängig davon gelten, ob es sich um Eheleute handele oder ob die Partner ohne Trauschein langjährig zusammengelebt hätten. Rein rechtlich gehörten derzeit nichteheliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner nicht zu den versorgungsberechtigten Personen. Bei der Schließung dieser Gerechtigkeitslücke bestehe ganz offensichtlich dringender Handlungsbedarf.

„Eine entsprechende Bundesratsinitiative ist derzeit leider nicht erfolgversprechend. Deswegen wollen und werden wir zumindest eine einmalige Entschädigung sicherstellen“, so Grote. In enger Zusammenarbeit mit der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse Nord (HFUK Nord) und dem Landesfeuerwehrverband solle  eine sogenannte „Partnerschutz-Kasse“ aufgebaut werden, um in solchen tragischen Fällen wenigstens eine Einmalentschädigung in Höhe von 60.000 € gewährleisten zu können.

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„Angesichts der Bedeutung des Ehrenamtes für unsere Feuerwehren im Land ist dies das  Mindeste, was wir den Hinterbliebenen schuldig sind“, so Grote.       

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„Der Dienst in der freiwilligen Feuerwehr ist gefährlich. Leider kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer wieder vor, dass Feuerwehrangehörige bei einem Einsatz ums Leben kommen. In dieser schrecklichen Situation müssen dann zumindest die Hinterbliebenen ausreichend versorgt werden“, so Grote.

Dies müsse selbstverständlich unabhängig davon gelten, ob es sich um Eheleute handele oder ob die Partner ohne Trauschein langjährig zusammengelebt hätten. Rein rechtlich gehörten derzeit nichteheliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner nicht zu den versorgungsberechtigten Personen. Bei der Schließung dieser Gerechtigkeitslücke bestehe ganz offensichtlich dringender Handlungsbedarf.

„Eine entsprechende Bundesratsinitiative ist derzeit leider nicht erfolgversprechend. Deswegen wollen und werden wir zumindest eine einmalige Entschädigung sicherstellen“, so Grote. In enger Zusammenarbeit mit der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse Nord (HFUK Nord) und dem Landesfeuerwehrverband solle  eine sogenannte „Partnerschutz-Kasse“ aufgebaut werden, um in solchen tragischen Fällen wenigstens eine Einmalentschädigung in Höhe von 60.000 € gewährleisten zu können.

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