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Lösung für Wasserrettung an Schleswig-Holsteins Küsten von Nord- und Ostsee in Sicht

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Schleswig-Holstein - Foto: Privat

Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) soll in Zukunft neben ihrer eigenen Aufgabe, der Seenotrettung, die Koordinierung zur Wasserrettung an der Nord- und Ostseeküste Schleswig-Holsteins in nichtkommunalen Gewässern übernehmen. Sofern im Notfall keine eigenen Rettungseinheiten der DGzRS zur Verfügung stehen oder andere Organisationen, wie z.B. die DLRG oder Feuerwehr, schneller verfügbar sind, werden diese im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen. Damit wäre für diesen Bereich eine seit Jahren offene Frage geklärt.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat die Geschäftsführung der DGzRS in einem Schreiben gebeten, die Koordinierung künftig zu übernehmen:

"Ich bin sehr froh, dass wir ganz offensichtlich eine pragmatische Lösung für das lange währende Problem gefunden haben. Ich danke der DGzRS ausdrücklich für ihre zuvor erklärte Bereitschaft zur Übernahme der Koordinierung. Ich habe in einem Schreiben an die Geschäftsführung der Gesellschaft um die Übernahme der Aufgabe gebeten. Damit wäre auch in Zukunft eine Wasserrettung gesichert und es wären offene Fragen beantwortet."

Konkret soll es so sein, dass die DGzRS im Notfall mit ihren eigenen Rettungseinheiten die Wasserrettung übernehmen wird. Sollten kurzfristig keine ihrer Boote in der Nähe oder andere Einheiten schneller vor Ort sein, wird die Seenotleitung Bremen der DGzRS als Rettungsleitstelle See im Rahmen der Amtshilfe andere Organisationen beauftragen und diese über die zuständige Landrettungsleitstellen organisieren lassen.

Dazu erklärt DGzRS-Geschäftsführer Kapitän Udo Helge Fox: "Rettung auf See unterliegt ihren sehr eigenen Besonderheiten. Es geht nicht darum wer rettet, sondern wer am schnellsten retten kann. Hierzu bedarf es für alle Rettungsorganisationen Handlungssicherheit – möglichst einfacher und einheitlicher Regelungen im gesamten Bundesland. Die Regelungen müssen sich nicht nur an der bestehenden Rechtsordnung orientieren, sondern auch am Bedarf der handelnden Organisationen. Sie müssen zweckmäßig und belastbar sein und zu einer signifikanten nachhaltigen Verbesserung des Unfallmanagements auf See führen. Wir sind überzeugt, dass wir gemeinsam noch stärker sind, in Not geratenen Menschen Hilfe zu leisten und begrüßen daher den Vorstoß Schleswig-Holsteins."

Auch aus Sicht des Landesfeuerwehrverbandes ist die gefundene Lösung praktikabel, sagt Landesbrandmeister Frank Homrich:

"Ich begrüße die Koordinierung durch die DGzRS, die technisch für Einsätze zur Menschenrettung auf offener See grundsätzlich besser ausgerüstet ist als die Feuerwehren. In den kreisfreien Städten und Kreisen gibt es auch Feuerwehren, die seit vielen Jahren technisch und ausbildungsmäßig für die küstennahe Rettung gut aufgestellt sind und einen super Job machen. Unser oberstes Interesse ist es, dass unsere Feuerwehrkräfte optimal eingesetzt werden."

Der Präsident des Landesverbandes Schleswig-Holstein der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) Jochen Möller unterstützt die jetzt gefundene Lösung ebenfalls:

"Durch die mögliche Regelung mit der DGzRS ist eine einheitliche Koordinierung an Nord- und Ostseeküste unter Beteiligung der Hilfsorganisationen und Feuerwehren sichergestellt. Entsprechende Regelungen sind auch für die Binnengewässer landeseinheitlich in Aussicht gestellt. Hier hoffen wir auf eine landesweite Verbesserung der Wasserrettung um bei Unglücksfällen auf und im Wasser durch die Einbindung unserer Einheiten schnelle Hilfe leisten zu können."

Im Bereich der Binnengewässer gilt diese Regelung bislang nicht. Hier befinden sich die Hilfsorganisationen in enger Abstimmung mit dem Innenministerium, um auch für diesen Bereich eine landeseinheitliche Lösung zu schaffen

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