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Langwierige Suche nach Verdächtiger - Angeklagte legt Berufung nach Urteil ein

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Nach vier Jahren wurde die Angeklagte verurteilt - Archivfotos: Thomsen

Flensburg - Nach langwierigen Ermittlungen und einer schwierigen Suche nach der Angeklagten fand am 27. September 2023 der erste Verhandlungstag im Fall des verheerenden Wohnhausbrands vom 13. Juni 2019 in der Friesischen Straße statt. Eine Woche nachdem ihr die Möglichkeit eingeräumt wurde, Berufung gegen das Urteil einzulegen, entscheidet sich die Angeklagte, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Am besagten Tag im Jahr 2019 meldeten besorgte Anrufer gegen 17 Uhr der Rettungsleitstelle ein Feuer in einem Mehrfamilienhaus. Als die Feuerwehr eintraf, war eine Wohnung im Erdgeschoss bereits in Flammen aufgegangen. Der Qualm hatte sich im Treppenhaus ausgebreitet, was die Rettung der Bewohner erschwerte. Dreizehn Menschen mussten gerettet werden, von denen acht ins Krankenhaus gebracht wurden. Darüber hinaus wurden auch neun Katzen gerettet.

Die Ermittlungen ergaben, dass das Feuer durch Fahrlässigkeit ausgelöst wurde. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, die im Januar 2021 ausgestellt wurde, lag dem Amtsgericht vor. Doch die Angeklagte blieb unauffindbar. Daher wurde das Verfahren im April 2021 vorläufig eingestellt. Erst zwei Jahre später, im April 2023, erhielt das Amtsgericht einen entscheidenden Hinweis auf den Aufenthaltsort der mutmaßlichen Brandstifterin, was die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Folge hatte.

Zu Bewährung verurteilt worden:

Bei ihrem ersten Gerichtstermin am 27. September 2023, zu dem sie von der Polizei vorgeführt wurde, da sie den eigentlichen Termin verpasst hatte, gestand die nun 25-jährige Angeklagte schließlich ihre Schuld. Sie gab an, eine brennenden Zigarette auf einer Pappe ausgedrückt haben, diese wohl aber nicht richtig und schlief danach ein. Das Gericht verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung für zwei Jahre. Wie uns der Pressesprecher vom Gericht Flensburg Dr. Stefan Wolf mitteilte, hat die Angeklagte verdeutlich das Urteil so nicht anzunehmen und somit es zu einer Berufsverhandlung kommen wird.

Der entstandene Sachschaden betrug beeindruckende 300.000 Euro. Die direkt vom Brand betroffene Wohnung wurde vollständig zerstört, während der Zustand der anderen Wohnungen noch geprüft wird.

Pizzabote wollte seine Lieferung los werden

Der Fall sorgte deutschlandweit für Aufsehen, da der Fernsehsender DMAX gerade zu dieser Zeit für die Serie "112: Feuerwehr im Einsatz" diverse Blaulichteinsätze dokumentierte. Besonders bemerkenswert an diesem Einsatz war, dass ein Pizzabote versuchte, trotz der Absperrungen und während die Feuerwehr noch dabei war, das Feuer unter Kontrolle zu bringen, in das brennende Haus zu gehen, um seine Bestellung auszuliefern.

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