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Kontrollen durch Bundespolizei am Wochenende

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Dänische und deutsche Bundespolizisten zogen am Wochenende Fahrzeuge zur Kontrolle raus - Archivbild: Förde.news

Am vergangenen Freitag gegen 10:00 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei die Insassen eines dänischen PKW auf einem Parkplatz in Kupfermühle. Der Skoda war kurz zuvor über den dortigen ehemaligen Grenzübergang nach Deutschland eingereist.

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www.förde.news

Beim Herangehen an das Fahrzeug bemerkten die Beamten, dass sich im Fahrzeug drei Personen befanden. Da der PKW nur für zwei Personen zugelassen war und es somit auch nur zwei Sitze gab, musste ein junger Mann mit dem Kofferraum vorliebnehmen.

Im Verlauf der Kontrolle forderten die Beamten die drei Männer auf sich auszuweisen. Der Fahrer, ein 24-jähriger Albaner, übergab einen gültigen dänischen Führerschein. Der Beifahrer, ein 40-jähriger Serbe, hatte zunächst keinerlei Personalpapiere vorzuweisen, übergab dann aber doch einen Urlaubsschein einer dänischen Haftanstalt. Der Dritte im Bunde, ein 19-jähriger Däne, kletterte aus dem Kofferraum und zeigte den Beamten einen dänischen Reisepass vor.

Nach Abgleich der Personalien im Fahndungssystem ergab sich folgendes Bild: Der 24-jährige Albaner wurde in Deutschland durch die Staatsanwaltschaft wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Haftbefehl gesucht. Er hatte noch eine Freiheitsstrafe von zwanzig Tagen abzusitzen. Diese Freiheitsstrafe konnte er aber durch die Zahlung von 600 EURO abwenden. Beim Abgleich seiner Daten in Dänemark kam heraus, dass er dort zu einer nicht unerheblichen Haftstrafe verurteilt worden war. Da er nach einem Hafturlaub nicht wieder in die Justizanstalt zurückkehrte, wurde er in Dänemark zur Fahndung ausgeschrieben.

Bei dem 40-jährigen Serben stellten die Beamten fest, dass gegen ihn in Deutschland keine aktuelle Fahndung offen war, er aber erhebliche polizeiliche Erkenntnisse im Bereich der Rauschgiftkriminalität hatte. Auch er wurde mit Haftbefehl in Dänemark gesucht, da er ebenfalls aus seinem Hafturlaub nicht ins Gefängnis zurückkehrte.

Beide Männer wurden vorläufig festgenommen und zur Dienstelle der Bundespolizei in Flensburg verbracht. Aufgrund Fahndungen in Dänemark nach den beiden Männern, haben die dänischen Behörden ein Auslieferungsersuchen gestellt. Beide Männer wurden noch am Freitag, nach richterlicher Vorführung beim Amtsgericht Flensburg, in die Justizvollzugsanstalt Neumünster eingeliefert. Der Generalstaatsanwalt in Schleswig prüft derzeit die Auslieferung nach Dänemark.

Da gegen den dänischen Mann im Kofferraum nichts weiter vorlag, konnte er seiner Wege ziehen.

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Samstag:

Am vergangenen Wochenende hat die Flensburger Bundespolizei bei Kontrollen in den grenzüberschreitenden Zügen und Fernreisebussen aus Dänemark wieder Personen festgestellt, die ausweislos waren oder nicht die erforderlichen Einreisedokumente vorweisen konnten. Bei diesen Kontrollen am Bahnhof wurden insgesamt 10 Personen festgestellt. Die Männer, Frauen und Kinder wurden zwecks Feststellung der Identität mit zur Dienststelle genommen. Es handelte sich um Personen aus Afghanistan, Iran, Irak und Albanien im Alter von 1 bis 34 Jahren. Sie erhielten Strafanzeigen wegen unerlaubter Einreise und wurden an die zuständigen Ausländerbehörden weitergeleitet.

Die dänische Polizei hatte einen 32-jährigen Mann aus Afghanistan zurückgewiesen und an die Bundespolizei übergeben. Auch ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.

Am Samstag gegen 19:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei ein aus Dänemark kommendes Fahrzeug auf einem Parkplatz in Kupfermühle. Der 34-jährige dänische Fahrer konnte sich zwar ordnungsgemäß ausweisen, aber er konnte den Beamten keinen Führerschein vorzeigen. Dieser lag angeblich in seiner Flensburger Wohnung. Somit wurde er von den Beamten dorthin begleitet. Aber auch in seiner Wohnung fand sich kein Führerschein. Nach einer Abfrage im deutschen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass ihm per Verfügung das Recht auf Dauer entzogen wurde, in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu führen. Da er dies missachtet hatte bekam der Mann eine Strafanzeige und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Auch seine dänische Fahrerlaubnis nützte ihm in diesem Fall nichts.

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Beim Herangehen an das Fahrzeug bemerkten die Beamten, dass sich im Fahrzeug drei Personen befanden. Da der PKW nur für zwei Personen zugelassen war und es somit auch nur zwei Sitze gab, musste ein junger Mann mit dem Kofferraum vorliebnehmen.

Im Verlauf der Kontrolle forderten die Beamten die drei Männer auf sich auszuweisen. Der Fahrer, ein 24-jähriger Albaner, übergab einen gültigen dänischen Führerschein. Der Beifahrer, ein 40-jähriger Serbe, hatte zunächst keinerlei Personalpapiere vorzuweisen, übergab dann aber doch einen Urlaubsschein einer dänischen Haftanstalt. Der Dritte im Bunde, ein 19-jähriger Däne, kletterte aus dem Kofferraum und zeigte den Beamten einen dänischen Reisepass vor.

Nach Abgleich der Personalien im Fahndungssystem ergab sich folgendes Bild: Der 24-jährige Albaner wurde in Deutschland durch die Staatsanwaltschaft wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Haftbefehl gesucht. Er hatte noch eine Freiheitsstrafe von zwanzig Tagen abzusitzen. Diese Freiheitsstrafe konnte er aber durch die Zahlung von 600 EURO abwenden. Beim Abgleich seiner Daten in Dänemark kam heraus, dass er dort zu einer nicht unerheblichen Haftstrafe verurteilt worden war. Da er nach einem Hafturlaub nicht wieder in die Justizanstalt zurückkehrte, wurde er in Dänemark zur Fahndung ausgeschrieben.

Bei dem 40-jährigen Serben stellten die Beamten fest, dass gegen ihn in Deutschland keine aktuelle Fahndung offen war, er aber erhebliche polizeiliche Erkenntnisse im Bereich der Rauschgiftkriminalität hatte. Auch er wurde mit Haftbefehl in Dänemark gesucht, da er ebenfalls aus seinem Hafturlaub nicht ins Gefängnis zurückkehrte.

Beide Männer wurden vorläufig festgenommen und zur Dienstelle der Bundespolizei in Flensburg verbracht. Aufgrund Fahndungen in Dänemark nach den beiden Männern, haben die dänischen Behörden ein Auslieferungsersuchen gestellt. Beide Männer wurden noch am Freitag, nach richterlicher Vorführung beim Amtsgericht Flensburg, in die Justizvollzugsanstalt Neumünster eingeliefert. Der Generalstaatsanwalt in Schleswig prüft derzeit die Auslieferung nach Dänemark.

Da gegen den dänischen Mann im Kofferraum nichts weiter vorlag, konnte er seiner Wege ziehen.

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Am vergangenen Wochenende hat die Flensburger Bundespolizei bei Kontrollen in den grenzüberschreitenden Zügen und Fernreisebussen aus Dänemark wieder Personen festgestellt, die ausweislos waren oder nicht die erforderlichen Einreisedokumente vorweisen konnten. Bei diesen Kontrollen am Bahnhof wurden insgesamt 10 Personen festgestellt. Die Männer, Frauen und Kinder wurden zwecks Feststellung der Identität mit zur Dienststelle genommen. Es handelte sich um Personen aus Afghanistan, Iran, Irak und Albanien im Alter von 1 bis 34 Jahren. Sie erhielten Strafanzeigen wegen unerlaubter Einreise und wurden an die zuständigen Ausländerbehörden weitergeleitet.

Die dänische Polizei hatte einen 32-jährigen Mann aus Afghanistan zurückgewiesen und an die Bundespolizei übergeben. Auch ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.

Am Samstag gegen 19:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei ein aus Dänemark kommendes Fahrzeug auf einem Parkplatz in Kupfermühle. Der 34-jährige dänische Fahrer konnte sich zwar ordnungsgemäß ausweisen, aber er konnte den Beamten keinen Führerschein vorzeigen. Dieser lag angeblich in seiner Flensburger Wohnung. Somit wurde er von den Beamten dorthin begleitet. Aber auch in seiner Wohnung fand sich kein Führerschein. Nach einer Abfrage im deutschen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass ihm per Verfügung das Recht auf Dauer entzogen wurde, in Deutschland ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu führen. Da er dies missachtet hatte bekam der Mann eine Strafanzeige und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Auch seine dänische Fahrerlaubnis nützte ihm in diesem Fall nichts.

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