- Blaulicht -
Anzeige
Folge uns auf Instagram und Facebook
->>> Für Förde.news zahl ich freiwillig!!! <<<-

Innenministerin Sütterlin-Waack stellt Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2024 vor

von

Aufklärungsquote weiterhin auf hohem Niveau, Häusliche Gewalt und Messerangriffe bleiben Schwerpunkte - Symbolfoto: Thomsen

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat heute (13. März) gemeinsam mit dem Leitenden Kriminaldirektor Stephan Marks die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2024 vorgestellt.

Danach wurden im Jahr 2024 insgesamt 213.417 Straftaten polizeilich erfasst. Das entspricht einem Anstieg der Fallzahlen um 8,7 % bzw. 17.128 Fälle.

„Das klingt auf dem ersten Blick beunruhigend. Der Anstieg der Fallzahlen beruht allerdings überwiegend auf einem sog. Umfangverfahren aus dem Jahr 2024 wegen Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen mit insgesamt 18.595 Fällen. Ohne dieses sog. Umfangverfahren ist ein Rückgang um -1.467 Fälle bzw. -0,7 % auf insgesamt 194.822 Fälle zu verzeichnen. Rechnet man auch die rein ausländerrechtlichen Verstöße heraus, liegt der Rückgang sogar bei -3.249 Fällen bzw. -1,7 %“, so die Ministerin.

Die Anzahl der registrierten Straftaten pro 100.000 Einwohner (sog. Häufigkeitszahl) ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der zuvor dargelegten Hintergründe auf 7.196 Fälle angestiegen.

Die Aufklärungsquote steigt im Jahr 2024 auf 60,6 % und liegt damit erneut auf einem sehr hohen Niveau.

Die Ministerin lobte: „Ich finde diese Quote sehr beachtlich und sie spricht für eine sehr gute Ermittlungsarbeit unserer Landespolizei. Ich danke daher ausdrücklich allen Polizistinnen und Polizisten, aber auch allen Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten, die zur Aufklärung dieser Straftaten beigetragen haben. Sie alle haben akribisch ermittelt, geschickte Vernehmungen durchgeführt und so zu einer erfolgreichen Ermittlungsarbeit beigetragen.“

Bei der Tatverdächtigenbelastungszahl, einer weiteren statistischen Kennzahl, wies die Ministerin auf eine Neuerung hin. Die Tatverdächtigenbelastungszahl dient dazu, die Häufigkeit von Tatverdächtigen in bestimmten Bevölkerungsgruppen zu messen und statistisch auszuweisen. Sie gibt das Verhältnis der Tatverdächtigen zur Bevölkerung an, bezogen auf jeweils 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Zum 01.01.2025 wurde die Berechnung hierzu bundesweit einheitlich geändert und rückwirkend angepasst.

„Bei dieser Betrachtung wird deutlich, dass im direkten Vergleich der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an der nichtdeutschen Wohnbevölkerung über alle Altersgruppen und alle Deliktsgruppen hinweg stets höher ist als der Anteil der deutschen Tatverdächtigen an der deutschen Wohnbevölkerung“, erklärte Sütterlin-Waack.

Stephan Marks, Leiter der Abteilung für Ermittlungen und Auswertung im Landeskriminalamt, stellt hierzu klar, dass die bisherige Berechnungsformel zur Tatverdächtigenbelastungszahl auch solche Tatverdächtige umfasste, die bei der Tatausführung nicht in Schleswig-Holstein wohnten, so z.B. „reisende Täter“ oder Touristen. Mit der neuen Formel sei nun in Bezug auf die tatsächlich ansässige Wohnbevölkerung eine aussagekräftigere Bewertung der Kriminalitätsentwicklung möglich.

Von 2023 auf 2024 ging sowohl bei der deutschen als auch bei der nichtdeutschen Bevölkerung die Tatverdächtigenbelastungszahl leicht zurück. Die Gesamtzahl in Schleswig-Holstein liegt in 2024 unabhängig von der Nationalität bei 2.053 (ansässige Tatverdächtige auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner). Ein Vergleich mit anderen Bundesländern wird auf Grund bundesweiter Vereinbarungen künftig möglich sein.

Der Anteil von nichtdeutschen Tatverdächtigen an der Gesamtzahl aller Tatverdächtigen liegt für 2024 bei 29,2 %. Zur bloßen Betrachtung dieses Anteils ist nun in Form der Tatverdächtigenbelastungszahl eine weitere kriminologisch relevante Betrachtungsgröße hinzugekommen. Die Entstehung von Kriminalität ist unter anderem von persönlichen Lebensumständen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Entsprechende Erklärungsansätze der Forschung liegen vor und deuten darauf hin, dass sog. Risikofaktoren (Armut, mangelnde Bildung, sozial-schwache Milieus, Flucht- und Gewalterfahrungen) verstärkt auf die nichtdeutsche Bevölkerung zutreffen.

Besondere Entwicklungen im Detail

Wie im Vorjahr ging die Innenministerin näher auf das Thema Messerangriffe ein. Im Jahr 2024 wurden 1.187 Straftaten als Messerangriffe erfasst. Im Vergleich zu 2023 ist die Fallzahl damit um 12,3 % bzw. 130 Fälle gestiegen. Von den insgesamt 1.508 Opfern wurden 3 getötet, 62 schwer verletzt und 308 leicht verletzt. Es wurden 1.089 Tatverdächtige erfasst, von denen 56,9 % deutsche und 43,1 % nichtdeutsche Staatsangehörige waren.

Die Ministerin betonte: „Wir haben uns im Rahmen der Innenministerinnen- und Innenministerkonferenz erfolgreich dafür eingesetzt, dass es seit dem 01.01.2025 neue Erfassungsmodalitäten für dieses Deliktsfeld gibt. Künftig wird zu jedem Fall und jedem Tatverdächtigen erfasst, ob ein Messer eingesetzt oder mitgeführt wurde. Damit sind ab dem nächsten Berichtsjahr auch Aussagen zur Struktur der Täterschaft möglich.“

Sabine Sütterlin-Waack ging auch auf das Themenfeld häusliche Gewalt ein. In Schleswig-Holstein wurden im vergangenen Jahr 9.360 Opfer häuslicher Gewalt erfasst. Das entspricht einem Anstieg um 760 Opfer bzw. 8,8 %. Wie in den Vorjahren waren weibliche Opfer mit einem Anteil von 71,4 % am häufigsten betroffen. 3.798 Opfer blieben unverletzt, 4.780 Opfer erlitten leichte Verletzungen, 71 Opfer schwere Verletzungen und 7 Opfer (2023: 14) wurden durch die Tatausführung getötet.

Innenministerin Sütterlin-Waack: „Wir dürfen nicht nachlassen, den Schutz vor häuslicher Gewalt zu verbessern! Deshalb passen wir derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen verbesserten Schutz an. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird die Elektronische Aufenthaltsüberwachung, umgangssprachlich auch Fußfessel genannt, im Kontext von häuslicher Gewalt und schweren Fällen von Stalking von der Polizei eingesetzt werden können, auch als sog. „Spanisches Modell“. Damit gehen wir konsequent gegen die nicht aushaltbaren Zahlen an häuslicher Gewalt in unserer Gesellschaft vor. Denn jeder Fall ist einer zu viel!“

Stephan Marks wies darauf hin, dass im Jahr 2024 ein erneuter Anstieg der Gewaltkriminalität festgestellt werden musste. 6.712 Straftaten wurden erfasst. Das entspricht einem Anstieg um 3,6 %. Zur Gewaltkriminalität zählen u.a. vorsätzliche Tötungsdelikte, Raub und räuberische Erpressung, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie schwere Sexualdelikte. Ihr Anteil an der Gesamtkriminalität ist mit 3,1 % aber gering. Hervorzuheben ist die Abnahme der Fallzahlen bei den Tötungsdelikten. In 2024 wurden insgesamt 76 Fälle (2023: 97) registriert. Das ist ein Rückgang um 21 Fälle bzw. 21,6 %.

Im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität, so Marks, sei erstmals seit der Corona-Pandemie ein leichter Rückgang der Anzahl der Tatverdächtigen zu verzeichnen. Bereinigt um ausländerrechtliche Verstöße gab es in 2024 insgesamt 9.673 Kinder und Jugendliche als Tatverdächtige. Er betonte aber auch, dass die Zahl von jugendlichen Tatverdächtigen bei Rohheitsdelikten auf hohem Niveau verharre und bei Kindern ein Anstieg bei Körperverletzungsdelikten zu verzeichnen sei. Diese Entwicklungen werden von Polizei und Wissenschaft intensiv beobachtet, um Erklärungsansätze und Handlungserfordernisse abzuleiten.

„Eine angespannte gesellschaftliche Lage kann sich auch belastend auf Kinder und Jugendliche auswirken, die gegebenenfalls nicht über ausreichende Bewältigungsstrategien verfügen“, so erklärte Stephan Marks.

Im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte ist ein Anstieg der Fallzahlen auf insgesamt 45.998 Fälle zu verzeichnen. Das entspricht einer Steigerung von 64,5 %. Den größten Anteil nehmen dabei die Betrugsdelikte mit 37.407 Fällen ein. Der hohe Anstieg ist jedoch auch hier auf das Umfangverfahren wegen Abrechnungsbetruges zurückzuführen.

Im Betrugsbereich gibt es aber auch immer wieder neue Phänomene, wie zum Beispiel der sog. Cybertrading-Fraud. Dabei handelt es sich um Betrug bei der Geldanlage in vermeintlich lukrative Depots oder Kryptowährungen. Hier geht es den Tätern darum, über einen längeren Zeitraum das Vertrauen der Opfer zu gewinnen, um sie schließlich zu hohen Investitionen zu verleiten.

Hier rät Stephan Marks: „Seien Sie gegenüber Finanzangeboten mit hohen Gewinnaussichten misstrauisch. Dies gilt umso mehr, wenn die Werbung für solche Geldanlagen über Onlinebekanntschaften an sie herangetragen wird, die sie nicht persönlichen kennen.“

Die Eigentumsdelikte weisen regelmäßig den größten Anteil an der Gesamtkriminalität aus. Von 2023 auf 2024 wurde ein Rückgang der Fallzahlen um 2.352 Straftaten bzw. 3,3 % auf insgesamt 69.473 Fälle registriert. Vor allem in den Bereichen Taschendiebstahl (-19,3 %), Fahrraddiebstahl (-10,3 %) und Diebstahl an/aus Kraftfahrzeugen (-6,4 %) sind die registrierten Straftaten deutlich zurückgegangen, während beim Einbruchsdiebstahl aus Kellern und Dachböden ein deutlicher Anstieg um +34,7% zu verzeichnen ist.

Erfreulich sind die gesunkenen Zahlen bei den Wohnungseinbrüchen, die das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung immer besonders beeinflussen. Im Vergleich zum Vorjahr ist hier ein Rückgang um 9,6 % bzw. 314 Fälle zu verzeichnen. Im 10-Jahresvergleich sind die registrierten Straftaten von Wohnungseinbrüchen von 8.456 im Jahr 2015 auf 2.957 Taten im Jahr 2024 zurückgegangen. Mit 47 % liegt der Anteil der Versuchstaten beim Wohnungseinbruchsdiebstahl besonders hoch, was dafür spricht, dass mechanische und technische Sicherungsmaßnahmen Tatvollendungen wirksam verhindern können.

Dazu bilanzierte Stephan Marks: „Beim Wohnungseinbruchdiebstahl hat sich das Zusammenwirken von verstärkter polizeilicher Repression, einer Strafrechtsverschärfung und umfangreicher Präventions- und Beratungstätigkeit positiv auf die Entwicklung der Fallzahlen ausgewirkt.“

Im Jahr 2024 wurden 1.752 Fälle von Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten registriert. Das entspricht einem Anstieg um 215 Fälle bzw. + 14,0 % gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wurden 4.048 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Opfer von Gewalt, 563 von ihnen wurden verletzt.

Auch bei der Gewalt gegen Rettungskräfte und sonstige Einsatzkräfte verzeichnet die PKS im Jahr 2024 einen Anstieg. Hier wurden insgesamt 102 Straftaten (2023: 85 Fälle) erfasst. Das entspricht einer Zunahme um 12,5 %.

Innenministerin Sütterlin-Waack: „Ich kann nicht begreifen, weshalb Einsatzkräfte immer wieder beleidigt, angegriffen oder verletzt werden – warum werden Menschen verletzt, die uns helfen und teilweise ihr Leben für uns riskieren? Sie verdienen unseren Dank, unsere Anerkennung und unseren Respekt – Respekt für Einsatzkräfte“.

Unterstütze auch du Förde.news – damit die Nachrichten weiterhin kostenlos bleiben können.

Förde.news bietet seit 2018 seriösen Lokaljournalismus kostenfrei an, finanziert durch Werbung. Wir verzichten auf ein Abomodell, um allen, auch finanziell schwächeren Personen, Zugang zu ermöglichen. Die Finanzierung allein durch Werbung reicht jedoch nicht aus, um die Kosten zu decken. Deshalb bittet Förde.news seine Leser und Leserinnen um Unterstützung durch das freiwillige Solidaritätszahlungsmodell „Förde.news - Zahl ich“, um qualitativ hochwertigen Journalismus weiterhin bieten zu können. Mehr Informationen dazu auf ->>> Für Förde.news zahl ich freiwillig!!! <<<-

Zurück