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Großangelegte Razzia wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung – Millionen-Schaden vermutet
von Thomsen / Foerde.news

Kiel/Flensburg – Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gemeinsam mit dem Finanzamt für Zentrale Prüfungsdienste, Außenstelle Flensburg, in einem umfangreichen Verfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall. Insgesamt 18 Beschuldigte stehen im Fokus der Behörden.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, seit 2022 und danach deutsche Umsatzsteuer im Rahmen betrugsbehafteter Lieferketten im Bereich des Kfz-Handels hinterzogen zu haben, indem unter dem Einsatz von diversen Strohleuten fällige Umsatzsteuererklärungen und Umsatzsteuervoranmeldungen nicht abgegeben wurden.
Millionenschaden durch Umsatzsteuerkarusselle
Die Ermittler schätzen den entstandenen Steuerschaden auf rund 8 Millionen Euro. Die Beschuldigten sollen mit Hilfe von Strohleuten Umsatzsteuererklärungen und -voranmeldungen bewusst nicht abgegeben haben, um die Abgaben zu umgehen.
Großrazzia mit internationaler Dimension
Am Mittwoch, den 26. Februar 2025, setzten die Ermittler mit einer groß angelegten Durchsuchungsaktion ein deutliches Signal. „Mit etwa 250 Einsatzkräften haben wir 43 Objekte durchsucht – schwerpunktmäßig in Flensburg, aber auch in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie im europäischen Ausland“, teilte der Oberstaatsanwalt mit. In Flensburg und Handewitt wurden unter anderem Objekte am Friedenshügel und Lecker Chaussee durch sucht. Die Maßnahmen seien gerichtlich angeordnet worden und dienten der Sicherstellung von Beweismitteln.
Ermittlungen laufen weiter
Da die Ermittlungen noch andauern, halten sich die Behörden mit weiteren Details zurück. „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können wir keine weitergehenden Auskünfte geben“, betonte Hadeler.
Haftbefehle vollstreckt
Abschließend erklärte Hadeler:„Gegen die vier Hauptbeschuldigten wurden gerichtlich erlassene Haftbefehle vollstreckt.“
Gleichzeitig verweist die Staatsanwaltschaft auf die Unschuldsvermutung: „Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.“
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