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Ergebnisreiche LKW Kontrolle auf der A7

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Ein LKW-Fahrer überschritt die erlaubte Lenkzeit um 28 Stunden - ohne Pause - Foto:Flensburger-Stadtanzeiger

Altholzkrug/Handewitt/Kreis SL-FL (ots) - Am 02.11. 2017, in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr, wurde im Rahmen einer Schwerlast-und Gefahrgutkontrolle durch besonders geschulte Beamte des Polizeiautobahn-und Bezirksrevier Nord auf dem Rastplatz Altholzkrug im Zuge der BAB 7, 45 Lastkraftwagen und deren Fahrer überprüft.

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Die Beamten wurden von zwei Mitarbeiterin der Bußgeldstelle des Kreises Schleswig - Flensburg, sowie zwei Beamten der Bundespolizei unterstützt.

Zuvor wurde im Bereich der Kontrollstelle ein Geschwindigkeitstrichter, sowie ein Überholverbot für sämtliche Kraftfahrzeuge eingerichtet.

Bei den 45 überprüften Fahrzeugen mussten die Beamten 16 Anzeigen nach dem Fahrpersonalgesetz fertigen, welches EU-weit die Lenk-u. Ruhezeiten regelt.

Bei einem Fahrer aus Südosteuropa  staunten die Kontrollbeamten nicht schlecht.  Dieser hatte  seine erlaubte Lenkzeit von neun Stunden auf 37 Stunden ohne Pause ausgedehnt.  In diesem Zeitraum wurde der LKW über 3000 Kilometer gelenkt. Da auch weitere Verstöße gegen die Lenk-u. Ruhezeiten hinzu kamen, erwartet den Fahrer nun ein Bußgeld im höheren vierstelligen Eurobereich.

Ebenfalls wurden die Kontrollbeamten auf den Fahrer eines LKW aus dem nicht EU-Ausland aufmerksam, der seinen LKW mit seiner nationalen sowie einer deutschen Fahrerkarte lenkte.

Die deutsche Fahrerkarte wurde von den Kontrollbeamten einbehalten. Weiterhin wird sich der Fahrer in einem  Strafverfahren wegen  Betruges verantworten müssen.

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es Weiteren kontrollierten die Beamten auch Klein-LKW, unter Anderem einen mit dänischem Überführungskennzeichen. Es wurde festgestellt, dass im Rahmen der Nutzung  dieser Kennzeichen keine gewerbliche Güter- bzw. Personenbeförderung stattfinden darf. Bei der Kontrolle der Ladefläche wurde  eine Fräse mit einem Gewicht von ca.1000 kg. vorgefunden, welche nicht ausreichend gesichert war. Diese Fräse wurde laut den mitgeführten Papieren gewerblich transportiert.

Die Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt und  gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.  Das fällige Bußgeld wurde noch vor Ort entrichtet. 

Weiterhin wurden durch die Beamten  vier Anzeigen nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt gefertigt. Auch hier liegen die Bußgelder im dreistelligen Euro-Bereich.

Kurz vor Ende der Kontrolle wurden die Beamten auf einen LKW aufmerksam, der über 22000 kg eines Grundstoffes für die Speiseeisproduktion transportierte. Hier wurde festgestellt dass eine der Verpackungen in dem der Grundstoff für die Eisproduktion auf Grund eines Beladefehlers eingerissen war. Der Grundstoff trat aus der Verpackung aus. Da die Fracht auf dem eingesetzten Lkw nicht vorschriftsmäßig gesichert werden konnte, wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Fahrer wurde aufgefordert, die Ladung auf einen "angepassten LKW" umzuladen.

Weiterhin wird der Frachterlös, der sich im hohen dreistelligen Euro-Bereich bewegen dürfte, im Rahmen der Vermögensabschöpfung durch die Bußgeldstelle des Kreises Schleswig - Flensburg eingezogen.

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Im Rahmen der Schwerlast-u Gefahrgutkontrolle wurden die Beamten auch auf mehrere PKW aufmerksam, die zuvor das auch für sie geltende Überholverbot missachtet hatten.

Auch in diesen Fällen  wurden Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet.

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Bei den 45 überprüften Fahrzeugen mussten die Beamten 16 Anzeigen nach dem Fahrpersonalgesetz fertigen, welches EU-weit die Lenk-u. Ruhezeiten regelt.

Bei einem Fahrer aus Südosteuropa  staunten die Kontrollbeamten nicht schlecht.  Dieser hatte  seine erlaubte Lenkzeit von neun Stunden auf 37 Stunden ohne Pause ausgedehnt.  In diesem Zeitraum wurde der LKW über 3000 Kilometer gelenkt. Da auch weitere Verstöße gegen die Lenk-u. Ruhezeiten hinzu kamen, erwartet den Fahrer nun ein Bußgeld im höheren vierstelligen Eurobereich.

Ebenfalls wurden die Kontrollbeamten auf den Fahrer eines LKW aus dem nicht EU-Ausland aufmerksam, der seinen LKW mit seiner nationalen sowie einer deutschen Fahrerkarte lenkte.

Die deutsche Fahrerkarte wurde von den Kontrollbeamten einbehalten. Weiterhin wird sich der Fahrer in einem  Strafverfahren wegen  Betruges verantworten müssen.

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Die Weiterfahrt wurde vor Ort untersagt und  gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.  Das fällige Bußgeld wurde noch vor Ort entrichtet. 

Weiterhin wurden durch die Beamten  vier Anzeigen nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt gefertigt. Auch hier liegen die Bußgelder im dreistelligen Euro-Bereich.

Kurz vor Ende der Kontrolle wurden die Beamten auf einen LKW aufmerksam, der über 22000 kg eines Grundstoffes für die Speiseeisproduktion transportierte. Hier wurde festgestellt dass eine der Verpackungen in dem der Grundstoff für die Eisproduktion auf Grund eines Beladefehlers eingerissen war. Der Grundstoff trat aus der Verpackung aus. Da die Fracht auf dem eingesetzten Lkw nicht vorschriftsmäßig gesichert werden konnte, wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Fahrer wurde aufgefordert, die Ladung auf einen "angepassten LKW" umzuladen.

Weiterhin wird der Frachterlös, der sich im hohen dreistelligen Euro-Bereich bewegen dürfte, im Rahmen der Vermögensabschöpfung durch die Bußgeldstelle des Kreises Schleswig - Flensburg eingezogen.

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