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Einbruchskriminalität in Schleswig-Holstein: Rund 500 Einbrüche weniger als 2017

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Kiel (ots) - Im Jahr 2018 registrierte die Landespolizei 4.950 Fälle von vollendeten und versuchten Wohnungseinbrüchen. Dies sind rund 500 Fälle weniger als im Jahr 2017 (5491 Fälle). Damit bestätigt sich weiterhin der Trend zurückgehender Fallzahlen, allerdings auf einem, für ein Flächenland wie Schleswig-Holstein, immer noch hohem Niveau.

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Im Dezember 2018 wurden in Schleswig-Holstein 728 Taten festgestellt. Dies stellt zwar den höchsten Wert des Jahres 2018 dar, ist aber der niedrigste Wert der vergangenen Jahre (2017: 787, 2016: 883, 2015: 1565, 2014: 959) im Monat Dezember. Gegenüber dem Vormonat November 2018 mit 606 Wohnungseinbrüchen ist dies ein Anstieg von absolut 122 Taten, entsprechend 20 %. Damit bestätigte sich erneut die saisonale Steigerung in der "dunklen Jahreszeit".

"Wir freuen uns über den deutlichen Rückgang der Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr. Die Landespolizei hat in diesem Deliktsbereich erneut sehr intensiv gearbeitet. Die enge Zusammenarbeit von Ermittlern, Spurensicherern, Präventions- und Kontrollkräften ermöglicht es, Ermittlungsansätze zu generieren und die Zahl der Taten möglichst gering zu halten.", so Thomas Bauchrowitz, Leiter des Landeskriminalamtes.

Ein wichtiger Konzeptbaustein sind Kontrollmaßnahmen. Aktuell setzt die Polizeidirektion Bad Segeberg in den Landkreisen Pinneberg und Segeberg auch weiterhin auf Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum. Die ursprüngliche Anordnung der Maßnahmen gemäß § 180 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein ist jüngst vom Amtsgericht Bad Segeberg verlängert worden. Sie gilt bis zum 6. Februar 2019. Anhalte- und Sichtkontrollen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, da sie einen Beitrag leisten, Täterstrukturen zu erkennen, Täter zu überführen und damit die Zahl der Einbrüche zu reduzieren. Die Polizei wertet die im Rahmen der Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse sorgfältig aus, um Bandenstrukturen zu erkennen und die Bewegung verdächtiger Personen nachvollziehen zu können.

Landespolizeidirektor Michael Wilksen betont: "Die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. Damit ist zum einen die situative Wachsamkeit gemeint, also die Sensibilität für verdächtige Personen in der eigenen Nachbarschaft und die sofortige Benachrichtigung der Polizei über die Notrufnummer 110. Zum anderen geht es auch um das thematische Interesse für die richtige Sicherung der eigenen vier Wände. Je besser die eigene Wohnung gesichert ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Einbrecher erfolglos bleiben."

Ein wichtiger Hinweis zu den eingangs verwendeten Daten: Es handelt sich um aktuelle Lagedaten aus dem Vorgangsbearbeitungssystem der Landespolizei, nicht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).

Aktuelle Lagezahlen eignen sich für operative Zwecke und gewinnen aufgrund ihrer zeitnahen Erfassung zunehmend an Bedeutung. Sie stellen die tatsächlich durch die Polizei aufgenommenen Einbrüche dar. Sie haben aber als "Eingangsstatistik" keine PKS-vergleichbare Qualität. Sie liefern andere Zahlen als die Ausgangsstatistik PKS.

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Die Darstellung von Lagezahlen aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem erfolgt nach dem Erstelldatum des Vorgangs.

Im Unterschied hierzu sind die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik die erste Wahl für strategische Informationen zur bekanntgewordenen Kriminalität. Bundesweit einheitlich erfasste Zahlen dieser Ausgangsstatistik garantieren die erforderliche Qualität. Sie können aber ausschließlich zur Analyse vollständiger Berichtszeiträume (Kalenderjahr) herangezogen werden. Eine unterjährige Interpretation der PKS hat keine hinreichende Aussagekraft.

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"Wir freuen uns über den deutlichen Rückgang der Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr. Die Landespolizei hat in diesem Deliktsbereich erneut sehr intensiv gearbeitet. Die enge Zusammenarbeit von Ermittlern, Spurensicherern, Präventions- und Kontrollkräften ermöglicht es, Ermittlungsansätze zu generieren und die Zahl der Taten möglichst gering zu halten.", so Thomas Bauchrowitz, Leiter des Landeskriminalamtes.

Ein wichtiger Konzeptbaustein sind Kontrollmaßnahmen. Aktuell setzt die Polizeidirektion Bad Segeberg in den Landkreisen Pinneberg und Segeberg auch weiterhin auf Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum. Die ursprüngliche Anordnung der Maßnahmen gemäß § 180 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein ist jüngst vom Amtsgericht Bad Segeberg verlängert worden. Sie gilt bis zum 6. Februar 2019. Anhalte- und Sichtkontrollen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, da sie einen Beitrag leisten, Täterstrukturen zu erkennen, Täter zu überführen und damit die Zahl der Einbrüche zu reduzieren. Die Polizei wertet die im Rahmen der Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse sorgfältig aus, um Bandenstrukturen zu erkennen und die Bewegung verdächtiger Personen nachvollziehen zu können.

Landespolizeidirektor Michael Wilksen betont: "Die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. Damit ist zum einen die situative Wachsamkeit gemeint, also die Sensibilität für verdächtige Personen in der eigenen Nachbarschaft und die sofortige Benachrichtigung der Polizei über die Notrufnummer 110. Zum anderen geht es auch um das thematische Interesse für die richtige Sicherung der eigenen vier Wände. Je besser die eigene Wohnung gesichert ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Einbrecher erfolglos bleiben."

Ein wichtiger Hinweis zu den eingangs verwendeten Daten: Es handelt sich um aktuelle Lagedaten aus dem Vorgangsbearbeitungssystem der Landespolizei, nicht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS).

Aktuelle Lagezahlen eignen sich für operative Zwecke und gewinnen aufgrund ihrer zeitnahen Erfassung zunehmend an Bedeutung. Sie stellen die tatsächlich durch die Polizei aufgenommenen Einbrüche dar. Sie haben aber als "Eingangsstatistik" keine PKS-vergleichbare Qualität. Sie liefern andere Zahlen als die Ausgangsstatistik PKS.

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