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Dänin missbraucht Pendlerbescheinigung - Gesuchte Rumänin entgeht Haft

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Die Bundespolizei führt seit dem 16. März 2020 vorübergehenden Grenzkontrollen an der deutsch-dänischen Grenze an drei großen Grenzübergängen durch. Um Pendlern, die in Dänemark wohnen und in Deutschland arbeiten, eine vereinfachte Kontrolle zu ermöglichen, steht diesen als Serviceleistung durch die Bundespolizei eine "Pendlerbescheinigung" zur Verfügung.

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www.foerde.news

Gestern Nachmittag wurde an der Kontrollstelle in Böglum (B5) ein durch die Farbgebung auffälliges dänisches Fahrzeug angehalten. Eine Frau gab an, zur Arbeit in einem in der Nähe befindlichen Lebensmittelgeschäft in Süderlügum zu müssen. Sie konnte eine "Pendlerbescheinigung" vorlegen und ihr wurde die Einreise gestattet.

Keine Stunde später wurden die gleichen Bundespolizisten auf dieses Fahrzeug aufmerksam, als es zurück nach Dänemark fahren wollte. Für die Beamten war sofort klar, dass sie nicht zur Arbeit gefahren sein konnte und entschlossen sich dazu das Fahrzeug erneut zu kontrollieren und die Frau zu ihrer Reise zu befragen.

Hier stellte sich heraus dass die 57-Jährige gar nicht zur Arbeit musste sondern eingekauft hatte. Somit wurde die "Pendlerbescheinigung" missbräuchlich benutzt.

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Die Bundespolizei weist darauf hin, dass diese "Pendlerbescheinigung", die eine vereinfachte Kontrolle beinhaltet, nur zum Zweck der Fahrt zur Arbeit dient. Bei missbräuchlicher Benutzung wird diese eingezogen und es wird der normale Kontrollstandart angewandt. Die Einreise von Dänemark nach Deutschland kann nur an den Grenzübergängen Böglum, Kupfermühle und Ellund erfolgen. Die anderen Grenzübergänge überwacht die Bundespolizei mit Streifen. Ein Überschreiten der Grenze außerhalb der drei Übergänge ist ordnungs- oder strafbewährt.

 

Ebenfalls am gestrigen Tag wurde bei einer Kontrolle in Ellund festgestellt, dass eine 38-jährige Rumänin mit Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen gesucht wurde. Sie konnte die festgelegte Geldstrafe in Höhe von mehr als 800,- Euro begleichen und entging somit einer Haftstrafe

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Gestern Nachmittag wurde an der Kontrollstelle in Böglum (B5) ein durch die Farbgebung auffälliges dänisches Fahrzeug angehalten. Eine Frau gab an, zur Arbeit in einem in der Nähe befindlichen Lebensmittelgeschäft in Süderlügum zu müssen. Sie konnte eine "Pendlerbescheinigung" vorlegen und ihr wurde die Einreise gestattet.

Keine Stunde später wurden die gleichen Bundespolizisten auf dieses Fahrzeug aufmerksam, als es zurück nach Dänemark fahren wollte. Für die Beamten war sofort klar, dass sie nicht zur Arbeit gefahren sein konnte und entschlossen sich dazu das Fahrzeug erneut zu kontrollieren und die Frau zu ihrer Reise zu befragen.

Hier stellte sich heraus dass die 57-Jährige gar nicht zur Arbeit musste sondern eingekauft hatte. Somit wurde die "Pendlerbescheinigung" missbräuchlich benutzt.

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Die Bundespolizei weist darauf hin, dass diese "Pendlerbescheinigung", die eine vereinfachte Kontrolle beinhaltet, nur zum Zweck der Fahrt zur Arbeit dient. Bei missbräuchlicher Benutzung wird diese eingezogen und es wird der normale Kontrollstandart angewandt. Die Einreise von Dänemark nach Deutschland kann nur an den Grenzübergängen Böglum, Kupfermühle und Ellund erfolgen. Die anderen Grenzübergänge überwacht die Bundespolizei mit Streifen. Ein Überschreiten der Grenze außerhalb der drei Übergänge ist ordnungs- oder strafbewährt.

 

Ebenfalls am gestrigen Tag wurde bei einer Kontrolle in Ellund festgestellt, dass eine 38-jährige Rumänin mit Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen gesucht wurde. Sie konnte die festgelegte Geldstrafe in Höhe von mehr als 800,- Euro begleichen und entging somit einer Haftstrafe

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