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Corona als Dienstunfall: Landespolizei erkennt 23 Anträge an

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Schleswig-Holstein - Im Laufe der Pandemie seien lediglich 149 Infektionen von Polizistinnen und Polizisten bekannt geworden. - Foto: foerde.news

Von bislang 23 abschließend in der Landespolizei bearbeiteten Anträgen auf Anerkennung einer Coronaerkrankung als Dienstunfall wurden alle anerkannt. Weitere elf Anträge sind in Bearbeitung. Das teilte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack am 23. September 2021 in Kiel mit.

„Unsere Polizistinnen und Polizisten können in ihrem Dienst nicht immer Abstände und Hygieneregeln einhalten. Deshalb habe ich immer gesagt, dass wir uns um an Corona erkrankte Polizistinnen und Polizisten kümmern werden. Diese Zusage halten wir selbstverständlich ein“, sagte Sütterlin-Waack.

Zwar hätten sich die Hygienekonzepte der Polizei und der vorbildliche Umgang der Kolleginnen und Kollegen damit herausragend bewährt. Im Laufe der Pandemie seien lediglich 149 Infektionen von Polizistinnen und Polizisten bekannt geworden.

Doch die jeweiligen Umstände vor Ort ließen natürlich nicht in allen Fällen die Befolgung der Coronaregeln zu. Vor diesem Hintergrund hätten 34 der infizierten Angehörigen der Landespolizei dargelegt, dass nach ihrer Ansicht eine Infektion im Dienst erfolgt sein müsse. Dies sei bei einer Viruserkrankung deutlich schwieriger nachvollziehbar zu belegen als beispielsweise im Falle von Widerstandshandlungen.

„Und darum war es so wichtig, dass wir unseren Polizistinnen und Polizisten sehr früh einen Fürsorgeleitfaden an die Hand gegeben haben. Damit konnten sie rechtssicher ihre Ansprüche geltend machen“, so Sütterlin-Waack.  

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