Flensburg - Am frühen Donnerstagmorgen, gegen 01:30 Uhr, fiel einer Streife der Bundespolizei auf der Autobahn ein Mercedes auf, der mit stark schwankender Geschwindigkeit, teils nur 50 km/h, unterwegs war. Die Beamten entschlossen sich, an der Ausfahrt Flensburg eine gefahrenabwehrende Kontrolle durchzuführen.
Nach Angaben des Pressesprechers der Bundespolizei, Hanspeter Schwartz, verlief die erste Überprüfung von Fahrer und Beifahrerin zunächst unauffällig. "Beide konnten sich ordnungsgemäß ausweisen," berichtete Schwartz. Doch bei der fahndungsmäßigen Abfrage stellten die Beamten fest, dass für das Fahrzeug kein Versicherungsschutz vorlag. Auf Nachfrage gab der 44-jährige Fahrer an, den Wagen gerade erst erworben zu haben und sich am selben Tag um die Versicherung kümmern zu wollen.
Schwartz erläuterte, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Zudem bemerkten die Beamten Alkoholgeruch bei der Kontrolle. Ein erster Atemalkoholtest beim Fahrer ergab einen Wert von 0,5 Promille. "Eine Streife des 1. Polizeireviers führte daraufhin einen weiteren Test durch, der 0,41 Promille zeigte," erklärte Schwartz. Da der Wert unter der Grenze für eine Anzeige wegen Trunkenheit lag, wurde diesbezüglich keine Anzeige erstattet.
Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich, als die Kontrolle länger dauerte als erwartet. "Die 25-jährige Beifahrerin bot den Bundespolizisten Geld an, um die Weiterfahrt zu ermöglichen," sagte Schwartz. "Natürlich lehnten die Beamten ab und machten deutlich, dass dies den Straftatbestand der versuchten Bestechung erfüllte."
Die Polizisten entwerteten daraufhin die Autokennzeichen und stellten das Fahrzeug ab. Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, während die Beifahrerin sich wegen Bestechung verantworten muss.