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Bilanz der Schwerpunktwoche Handy und Gurt in Schleswig-Holstein

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- Symbolbild - Foto: Foerde.news

Im Rahmen der europaweiten TISPOL-Kontrollwoche vom 16. September bis 22. September 2019 führte die Landespolizei verstärkt Verkehrskontrollen durch. Im Fokus der Kontrollen standen Verstöße gegen die Gurtpflicht und Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer (Ablenkung am Steuer).

 

   Hier die Gesamtbilanz der Kontrollwoche:

   - Insgesamt wurden 4440 Fahrzeuge kontrolliert,

   - dabei wurden insgesamt 835 Gurtverstöße festgestellt, in 20 Fällen wurden Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert,

   - in 624 Fällen waren Verkehrsteilnehmer durch die verbotene Nutzung von Mobiltelefon etc. abgelenkt und müssen nun mit einem Bußgeld rechnen,

   - in 23 Fällen endete für die Fahrzeugführer die Fahrt, da sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Sie müssen nun mit Bußgeld- bzw. Strafverfahren und einer längeren Zwangspause als  Autofahrer rechnen.

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Die Landespolizei hat 2018 über 18.000 Verstöße gegen die Gurtpflicht festgestellt. Mindestens sieben von 122 Verkehrstoten waren 2018 als Fahrer oder Beifahrer nicht angegurtet. Die passiven Sicherheitssysteme moderner Kraftfahrzeuge (Airbag, Gurt, Gurtstraffer etc.) können nur im Zusammenwirken optimal funktionieren und größtmöglichen Schutz der Insassen bieten. Sicherheitsgurte retten Leben! Die Schwere der Unfallfolgen hängt oftmals davon ab, ob ein Sicherheitsgurt angelegt war oder nicht. Ein besonderes Augenmerk gilt hier der ordnungsgemäßen Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen, da der Anteil von Kindern, die als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen verletzt wird, seit Jahren anhaltend hoch ist (2018: 536 verunglückte Kinder als Mitfahrer). Verstöße gegen die Gurtpflicht werden mit 30 EUR Verwarnungsgeld geahndet, wer Kinder im Fahrzeug nicht sichert, muss mit bis zu 70 EUR Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Zweiter Schwerpunkt der Kontrollaktion war das Thema Ablenkung, also die verbotswidrige Nutzung von Handy, Smartphone und Co. am Steuer. 2017 telefonierten oder tippten 12.790 Fahrzeugführer während der Fahrt, 2018 waren es schon 16.509. Auch in diesem Jahr zeigt sich nach aktuellen Daten, dass die Kontrollen notwendig sind. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 wurden bereits 9.089 Verstöße aufgedeckt. Allein bei sechs tödlichen Verkehrsunfällen im ersten Halbjahr 2019 besteht der Verdacht, dass Ablenkung durch das Bedienen eines Smartphones unfallursächlich war. Bei diesen Unfällen wurde zum Beispiel festgestellt, dass zum Unfallzeitpunkt eine WhatsApp-Nachricht geschrieben wurde oder die aktiven Smartphones bei der Unfallaufnahme im Fahrerfußraum gefunden wurden. In einem Fall wurde das Smartphone sogar im ausgelösten Fahrerairbag gefunden. Bei einem Radunfall lag das klingelnde Handy neben dem tödlich Verunglückten auf der Straße.

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Die Landespolizei hat 2018 über 18.000 Verstöße gegen die Gurtpflicht festgestellt. Mindestens sieben von 122 Verkehrstoten waren 2018 als Fahrer oder Beifahrer nicht angegurtet. Die passiven Sicherheitssysteme moderner Kraftfahrzeuge (Airbag, Gurt, Gurtstraffer etc.) können nur im Zusammenwirken optimal funktionieren und größtmöglichen Schutz der Insassen bieten. Sicherheitsgurte retten Leben! Die Schwere der Unfallfolgen hängt oftmals davon ab, ob ein Sicherheitsgurt angelegt war oder nicht. Ein besonderes Augenmerk gilt hier der ordnungsgemäßen Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen, da der Anteil von Kindern, die als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen verletzt wird, seit Jahren anhaltend hoch ist (2018: 536 verunglückte Kinder als Mitfahrer). Verstöße gegen die Gurtpflicht werden mit 30 EUR Verwarnungsgeld geahndet, wer Kinder im Fahrzeug nicht sichert, muss mit bis zu 70 EUR Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Zweiter Schwerpunkt der Kontrollaktion war das Thema Ablenkung, also die verbotswidrige Nutzung von Handy, Smartphone und Co. am Steuer. 2017 telefonierten oder tippten 12.790 Fahrzeugführer während der Fahrt, 2018 waren es schon 16.509. Auch in diesem Jahr zeigt sich nach aktuellen Daten, dass die Kontrollen notwendig sind. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2019 wurden bereits 9.089 Verstöße aufgedeckt. Allein bei sechs tödlichen Verkehrsunfällen im ersten Halbjahr 2019 besteht der Verdacht, dass Ablenkung durch das Bedienen eines Smartphones unfallursächlich war. Bei diesen Unfällen wurde zum Beispiel festgestellt, dass zum Unfallzeitpunkt eine WhatsApp-Nachricht geschrieben wurde oder die aktiven Smartphones bei der Unfallaufnahme im Fahrerfußraum gefunden wurden. In einem Fall wurde das Smartphone sogar im ausgelösten Fahrerairbag gefunden. Bei einem Radunfall lag das klingelnde Handy neben dem tödlich Verunglückten auf der Straße.

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