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Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität - Keine Rätsel in der Statistik

von

   Zu den Vorwürfen stellen der Landespolizeidirektor Ralf Höhs und der Leiter des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein, Thorsten Kramer, folgendes fest: 

   "Die Darstellung der Kieler Nachrichten vom 02.07.2016 ist falsch.

Es wurden in der Berichterstattung verschiedene Datenquellen herangezogen und der Versuch der Bewertung unternommen, obwohl diese Datenquellen erstens nicht vergleichbar sind und zweitens zum Teil falsch wiedergegeben worden sind. Dies ist der Grund für die wahrnehmbare vermeintliche statistische Konfusion.

    Die in Rede stehenden Daten sind polizeioperative Daten, die ausschließlich im Landeskriminalamt Schleswig-Holstein ausgewertet werden." 

   Im Einzelnen: 

   - Die Landespolizei stellt bisher im Jahresverlauf 2016 einen rückläufigen Trend bei der Anzahl der Wohnungseinbrüche fest.

     Die in der Presseveröffentlichung genannte angebliche Steigerung von 4,5 % bezieht sich entgegen der Darstellung gar nicht auf das Jahr 2016, sondern auf die Anzahl der versuchten Wohnungseinbrüche in den Jahren 2015 und davor.

    - Grundsätzlich kann auf verschiedene Datenbasen zurückgegriffen werden, um die Entwicklung polizeilich registrierter Straftaten darstellen zu können. Auf welche Datenbasis zurückgegriffen werden sollte, ist vor allem abhängig von dem zu betrachtenden Zeitraum, dem Zeitpunkt  und der Frage, was anhand der Zahlen analysiert werden soll.  So gibt es zum Beispiel für die Analyse im Bereich des Wohnungseinbruches in Schleswig-Holstein vor     allem drei relevante Datenbasen: 

  1. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

 

   Die PKS stellt immer noch die valideste und damit beste Datenbasis zur Analyse der Entwicklung polizeilich registrierter Straftaten dar.

In der PKS wird das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen abgebildet und sie enthält daher unabhängig von der jeweiligen Tatzeit (Tag, Monat und Jahr) nur Fälle, zu denen die polizeilichen Ermittlungen im jeweiligen Berichtsjahr abgeschlossen wurden. Deshalb ist die PKS lediglich geeignet, Zeiträume darzustellen und zu analysieren, die insgesamt mindestens ein gesamtes Kalenderjahr umfassen. Rückschlüsse auf unterjährige Entwicklungen sind nicht möglich. 

  1. Fallzahlen: Erstelldatum

 

   Die zweite Möglichkeit besteht in der Betrachtung von Fallzahlen bezogen auf das Erstelldatum des jeweiligen polizeilichen Vorganges.

Diese können auch unterjährig betrachtet werden, haben jedoch gegenüber der PKS insbesondere den Nachteil, dass weitere zum Zeitpunkt der Erstellung des Vorganges  interessante Fakten noch nicht valide erfasst sind und sich auch im Laufe der Ermittlungen zum jeweiligen Vorgang noch ändern können. Außerdem kommt es zu Überzählungen, wenn zu denselben Straftaten mehrere Vorgänge angelegt wurden, was aufgrund des Zusammenwirkens mehrerer Dienststellen nicht selten vorkommt. Vorteil dieser Zählung ist die sehr schnelle Verfügbarkeit dieser Zahlen. Diese Zahlen stehen bereits am Tag nach der Vorgangserstellung für Auswertezwecke zur Verfügung. Außerdem sind diese Zahlen keinen größeren nachträglichen Schwankungen unterworfen. 

  1. Fallzahlen: Falldatum

    Im Falle der Auswertung der Vorgangsdaten nach Falldatum wird auf dieselbe Datenmenge zugegriffen wie bei der Auswertung nach Erstelldatum. Die aufgeführten Nachteile gegenüber der PKS sind entsprechend. Allerdings werden die Vorgänge bei dieser Zählung dem Zeitraum zugeschrieben, in dem die frühestmögliche Tatzeit liegt

(Beispiel: Ein Einbruch wird am 04.07.2016 nach Rückkehr aus dem zweiwöchigen Urlaub festgestellt und polizeilich aufgenommen. Der mögliche Tatzeitraum umfasst den gesamten Urlaub. Dieser Fall würde bei einer Auswertung nach Falldatum für den Monat Juni 2016 ausgewiesen). 

   - Der Rückgang der Wohnungseinbrüche im Jahr 2016 liegt je nach statistischer Betrachtung bei ca. 5-10 % der Eingangsstatistik. Hier hängt es davon ab, wie oben dargestellt, ob die Erfassung nach Tatbeginn oder Erstelldatum des polizeilichen Vorgangs erfolgt. Diese Daten sind, darauf weist die Landespolizei stets hin, so genannte operative Lagedaten. 

   - Den Kieler Nachrichten sind am vergangenen Freitag eingangsstatistische Daten zugeleitet worden. Die Anfrage der

     Kieler Nachrichten bezog sich u.a. auf eine Verlaufsgrafik zur Darstellung der Entwicklung im Wohnungseinbruch über mehrere Monate. Aus diesem Grund wurde die Datenbasis auf Grundlage des Erstelldatumsprinzips zusammengetragen. Diese unterliegt den geringsten Verlaufsschwankungen und ist z.B. für eine grafische     Darstellung am besten nutzbar. Dies war ausdrücklich Teil der Anfrage.

 

   - Auf eine Rückfrage der Kieler Nachrichten, warum sich die übersandten Zahlen von bisherigen Verlautbarungen unterscheiden, wurde den Kieler Nachrichten auch die falldatumsbezogene Auswertung zugesandt (Stand: Anfang Juni 2016). Dies diente der Schaffung von Transparenz. Damit standen den Kieler Nachrichtenbeide offiziellen Datengrundlagen zur Verfügung. Vom Verdacht     der Vertuschung oder Manipulation kann damit keine Rede sein!

     Für die weitere Erläuterung der Datenbasen wurde der kommende Montag, 04.07.2016, angeboten. 

   - Durch die Kieler Nachrichten wurden diese Daten mit weiteren Daten aus einem internen Präventionskonzept, das den Kieler Nachrichten nach eigenem Bekunden vorliegt, vermischt. Dieses Präventionskonzept beinhaltet statistische Daten aus den Polizeilichen Kriminalstatistiken 2015 und davor. Für 2016 liegt diese noch gar nicht vor! Dementsprechend ist in dem Konzept auch nicht die Rede von einer Erhöhung der Einbruchzahlen von 4,5 %, wie es behauptet wird. Stattdessen geht es darin vorrangig um die Anzahl der versuchten Einbrüche des genannten     Zeitraums. Aus dieser Zahl lassen sich keine Trends für 2016 ablesen!

    - Die Landespolizei stellt die Entwicklung im Deliktsbereich der Wohnungseinbrüche transparent und wahrheitsgemäß dar! Dabei spielen nach Verwendungs- und Auswertezweck verschiedene Datenquellen eine Rolle. Diese sind jeweils eigenständig zu betrachten und können nicht beliebig interpretiert werden.

     Daraus ergeben sich keine "Rätsel der Polizeistatistik" oder "Chaos", sondern die differenzierte Betrachtung des

     Kriminalitätsgeschehens in Schleswig-Holstein. Die Landespolizei steht Medienvertreterinnen und Medienvertretern stets für die Erläuterung der Datengrundlagen zur Verfügung. Diese Erläuterung muss aber auch zwingend eingeholt werden, falls Unklarheiten bestehen. Das Vermengen verschiedener Datenquellen, noch dazu interner Unterlagen, führt zwangsläufig zu Fehlinterpretationen und Fehlern in der Berichterstattung. 

   Weitere Erläuterung können Sie den beigefügten Anlage entnehmen: 

  1. "Was wertet die Polizei wann aus?"
  1. Aktuelle Erfolge der Landespolizei bei der Bekämpfung der Einbruchskriminalität 

   Außerdem ist die in Rede stehende Fallzahlenauswertung auf Grundlage von Eingangsdaten beigefügt.

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