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21-jähriger Einbrecher wegen Wiederholungs- und Fluchtgefahr in Untersuchungshaft

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Flensburg - Dem 21-Jährigen werden zu der o.g. Tat zwei weitere im Zeitraum vom 19. September bis 29.September 22 zur Last gelegt - Symbolfoto: Thomsen

Erst im Oktober 2021 nach einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten entlassen, wurde ein 21-jähriger Flensburger nach versuchten Einbrüchen in mehrere Wohnungen eines Mehrfamilienhauses im Erlenweg in Flensburg am Donnerstagmittag (29.09.22) festgenommen und am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Flensburg einem Haftrichter vorgeführt. Wegen

Wiederholungs- und Fluchtgefahr ordnete dieser die Untersuchungshaft des alkoholkranken und betäubungsmittelabhängigen Mannes an.

Dem 21-Jährigen werden zu der o.g. Tat zwei weitere im Zeitraum vom 19.09.22 bis 29.09.22 zur Last gelegt:

Am 19.09.22, gegen 18.30 Uhr, begab sich der junge Mann auf ein Grundstück in Adelbylund und klingelte an der Haustür eines Reihenhauses. Als ihm niemand öffnete, versuchte er das Küchenfester gewaltsam zu öffnen, um in das Haus zu gelangen. Eine Bewohnerin bemerkte dies, woraufhin der 21-Jährige flüchtete. Die sofort eingeleitete Fahndung führte zur vorläufigen Festnahme des alkoholisierten Mannes.

Am 27.09.22, gegen 11.45 Uhr, öffnete der 21-Jährige gewaltsam einen verschlossenen Firmentransporter in der Friesischen Straße, durchsuchte diesen nach Stehlens werten Gegenständen und entwendete einen hochwertigen Akku-Trennschleifer. Er wurde dann jedoch von einem Handwerker auf frischer Tat ertappt, der sofort die Polizei alarmierte. Nach vorläufiger Festnahme und weiteren polizeilichen Maßnahmen wurde der 21-jährige obdachlose Mann wieder entlassen.

Ob dem 21-jährigen Flensburger andere Einbrüche in den letzten Monaten zur Last gelegt werden können, ist Bestandteil der weiteren Ermittlungen.

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