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Unterstützung für Tierheime im Land: Förderrichtlinie tritt in Kraft

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- Archivbild - Foto: Förde.news

Das Land fördert künftig den Betrieb und die Sanierung von Tierheimen: Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) hat dafür heute (10. Juli) eine neue Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für verschiedene Maßnahmen des Tierschutzes erlassen. Diese regelt die Verteilung der in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Fördermittel für Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen in Schleswig-Holstein. „Mit der Unterbringung herrenloser Tiere und Fundtiere leisten ehrenamtliche Tierschutzvereine eine wertvolle Arbeit. In vielen Tierheimen besteht allerdings großer Sanierungsbedarf, um eine tiergerechte Unterbringung weiter zu gewährleisten. Es ist gut, dass wir hier von Landesseite unterstützen können“, sagte Umweltminister Robert Habeck und ergänzte: „Wir werden den laufenden Betrieb künftig jährlich mit 100.000 Euro fördern können. Für Investitionen an den Tierheimen können wir dank des Landtages in diesem Jahr 250.000 Euro bereitstellen.“ 

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Die meisten Tierheime im Land werden durch örtliche Tierschutzvereine, die in der Regel ehrenamtlich arbeiten, zur Aufnahme und Pflege von gefundenen oder abgegebenen Heimtieren betrieben. Die Aufwendungen, die bei der Unterbringung, Pflege und medizinischen Betreuung von Fundtieren entstehen, werden durch die Gemeinden erstattet. Weitergehende Leistungen, wie die Erweiterung oder der Umbau von zu klein gewordenen oder nicht mehr tierschutzgerechten Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen oder die Neuanschaffung von Ausstattungsgegenständen wie beispielsweise Zwinger, Käfige und Geräte sind in dem Erstattungsbeitrag der Kommunen nicht enthalten. Zur Finanzierung dieser Leistungen können die Tierschutzvereine in der Regel nur auf Mitgliedsbeiträge und gelegentliche Spenden zurückgreifen. „Hier setzt unsere Richtlinie an. Wir brauchen die Tierheime in unserem Land und die vielen ehrenamtlichen Helfer. Diese darf man nicht im Regen stehen lassen. Ebenso wenig, wie die Tiere“, so Habeck. 

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Für das Haushaltsjahr 2018 stehen insgesamt 350.000 Euro zur Verfügung, gesplittet in Zuwendungen für den Betrieb der Tierheime (100.000 Euro) und Zuschüsse für investive Maßnahmen in Tierheimen (250.000 Euro). Die Förderung soll auch 2019 fortgeführt werden.

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Die meisten Tierheime im Land werden durch örtliche Tierschutzvereine, die in der Regel ehrenamtlich arbeiten, zur Aufnahme und Pflege von gefundenen oder abgegebenen Heimtieren betrieben. Die Aufwendungen, die bei der Unterbringung, Pflege und medizinischen Betreuung von Fundtieren entstehen, werden durch die Gemeinden erstattet. Weitergehende Leistungen, wie die Erweiterung oder der Umbau von zu klein gewordenen oder nicht mehr tierschutzgerechten Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen oder die Neuanschaffung von Ausstattungsgegenständen wie beispielsweise Zwinger, Käfige und Geräte sind in dem Erstattungsbeitrag der Kommunen nicht enthalten. Zur Finanzierung dieser Leistungen können die Tierschutzvereine in der Regel nur auf Mitgliedsbeiträge und gelegentliche Spenden zurückgreifen. „Hier setzt unsere Richtlinie an. Wir brauchen die Tierheime in unserem Land und die vielen ehrenamtlichen Helfer. Diese darf man nicht im Regen stehen lassen. Ebenso wenig, wie die Tiere“, so Habeck. 

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