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Untergeschobene Stromverträge: Beschwerden in Schleswig-Holstein

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Die Verbraucherzentrale verzeichnet seit einigen Wochen viele Beschwerden über den Stromanbieter Mivolta GmbH. Verbraucher berichten von untergeschobenen Energielieferverträgen, denen sie nicht zugestimmt haben.

 

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Die Masche ist bekannt: Nach einem Werbeanruf eines Stromanbieters bekommen Verbraucher überraschend einen Brief, in dem sie als neuer Stromkunde begrüßt werden. So ist es kürzlich auch Frau H. aus Kiel ergangen. Per Post wurde sie von der Mivolta GmbH über ihren neuen Energieliefervertrag informiert. Bisher hatte die 85-Jährige ihren Strom vom örtlichen Grundversorger bezogen. Einen Anbieterwechsel hatte sie nicht beauftragt. Allerdings erinnert sich die Kielerin an ein Telefonat, das sie vor kurzer Zeit geführt hatte. Dabei war es um die Stromversorgung und Möglichkeiten zum Geld sparen gegangen. Auch der Name Mivolta war gefallen. Frau H. hatte diesen Anruf als Werbung abgetan und einem Anbieterwechsel nicht zugestimmt. Ähnliches haben auch andere Betroffene aus Schleswig-Holstein berichtet.

Umgehend Vertragsschluss anzweifeln und Widderruf erklären

„Der ungewollte Anbieterwechsel ist ein wiederkehrendes Problem“, sagt Julia Buchweitz, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Aber man kann sich wehren. „Widersprechen Sie in so einem Fall schriftlich dem Vertragsschluss und erklären Sie sicherheitshalber den Widerruf binnen 14 Tagen“, empfiehlt die Expertin. Danach übernimmt automatisch wieder der örtliche Grundversorger. Hilfe beim Verfassen des Schreibens bietet die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale.

Geplanter Anbieterwechsel senkt Energiekosten

Da der Grundversorgungstarif meist die teuerste Lösung ist, empfiehlt sich in vielen Fällen ein bewusster Wechsel des Stromanbieters. Sonderverträge mit dem örtlichen Grundversorger oder anderen Anbietern bieten die Möglichkeit, Geld zu sparen. Informationen dazu gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Je häufiger Verbraucher wechseln, desto mehr Bewegung kommt in die Preisgestaltung des Marktes“, so Julia Buchweitz.

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Umfrage zu untergeschobenen Energieverträgen
Mit ungewollten Anbieterwechseln wie im aktuellen Fall beschäftigt sich der Marktwächter Energie und hat dazu eine Online-Verbraucherumfrage
(Adresse: marktwaechter.de/mitmachen/verbraucheraufruf/aufruf-untergeschobene-vertraege-fuer-strom-und-gas) gestartet. Hier können Verbraucher ihren Fall schildern. Das Marktwächter-Team unter dem Dach der Verbraucherzentrale beobachtet den Energiemarkt, analysiert Entwicklungen und deckt Missstände auf.

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Die Masche ist bekannt: Nach einem Werbeanruf eines Stromanbieters bekommen Verbraucher überraschend einen Brief, in dem sie als neuer Stromkunde begrüßt werden. So ist es kürzlich auch Frau H. aus Kiel ergangen. Per Post wurde sie von der Mivolta GmbH über ihren neuen Energieliefervertrag informiert. Bisher hatte die 85-Jährige ihren Strom vom örtlichen Grundversorger bezogen. Einen Anbieterwechsel hatte sie nicht beauftragt. Allerdings erinnert sich die Kielerin an ein Telefonat, das sie vor kurzer Zeit geführt hatte. Dabei war es um die Stromversorgung und Möglichkeiten zum Geld sparen gegangen. Auch der Name Mivolta war gefallen. Frau H. hatte diesen Anruf als Werbung abgetan und einem Anbieterwechsel nicht zugestimmt. Ähnliches haben auch andere Betroffene aus Schleswig-Holstein berichtet.

Umgehend Vertragsschluss anzweifeln und Widderruf erklären

„Der ungewollte Anbieterwechsel ist ein wiederkehrendes Problem“, sagt Julia Buchweitz, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Aber man kann sich wehren. „Widersprechen Sie in so einem Fall schriftlich dem Vertragsschluss und erklären Sie sicherheitshalber den Widerruf binnen 14 Tagen“, empfiehlt die Expertin. Danach übernimmt automatisch wieder der örtliche Grundversorger. Hilfe beim Verfassen des Schreibens bietet die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale.

Geplanter Anbieterwechsel senkt Energiekosten

Da der Grundversorgungstarif meist die teuerste Lösung ist, empfiehlt sich in vielen Fällen ein bewusster Wechsel des Stromanbieters. Sonderverträge mit dem örtlichen Grundversorger oder anderen Anbietern bieten die Möglichkeit, Geld zu sparen. Informationen dazu gibt es bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Je häufiger Verbraucher wechseln, desto mehr Bewegung kommt in die Preisgestaltung des Marktes“, so Julia Buchweitz.

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Mit ungewollten Anbieterwechseln wie im aktuellen Fall beschäftigt sich der Marktwächter Energie und hat dazu eine Online-Verbraucherumfrage
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