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Tödlicher Messerangriff: Staatsanwalt fordert fünfeinhalb Jahre Haft - War es Notwehr?

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Die Staatsanwaltschaft berücksichtigt bei der Strafzumessung, dass der Angeklagte sich in einer notwehrähnlichen Situation befand, - Archivfoto: Thomsen

Flensburg - In einem Gerichtsverfahren, das sich um einen tödlichen Messerangriff dreht, hat die Staatsanwaltschaft heute ihr Schlussplädoyer gehalten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19. Dezember 2022, in der Harrisleer Straße, einen Mitbewohner durch einen Messerstich in den Kopf getötet zu haben. Die Tat selbst geschah nicht in der Mosche im Haus, sondern in den Wohnungen. Der Staatsanwalt strebt eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall nach §§ 212, 213 StGB an und fordert eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

"Während des Verfahrens hat der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen. Jedoch deutet die Beweislage darauf hin, dass er für die Tat verantwortlich ist", erklärte Dr. Stefan Wolf Pressesprecher des Landgericht Flensburg. Vorangegangen war dem tödlichen Angriff eine Auseinandersetzung über eine Schuld von 50 €. Obwohl der genaue Tathergang unklar bleibt, scheint der Angeklagte angenommen zu haben, dass auch das Opfer ein Messer einsetzen würde. Dennoch wurde die Tat nicht als Notwehr anerkannt, da der Angeklagte die Situation durch Provokationen selbst herbeigeführt habe.

Die Staatsanwaltschaft berücksichtigt bei der Strafzumessung, dass der Angeklagte sich in einer notwehrähnlichen Situation befand, bisher nicht vorbestraft ist, die Tat bereut und sofortige Rettungsmaßnahmen ergriffen hat. Ein sogenannter Notwehrexzess, bei dem der Täter aufgrund von Verwirrung oder Furcht handelt, wird jedoch ausgeschlossen.

Weiter erklärte Wolf; "Das Plädoyer der Verteidigung wurde aufgrund von Zeitmangel auf den nächsten Verhandlungstermin am 2. Februar 2024 verschoben. Ob am selben Tag ein Urteil gefällt wird, bleibt ungewiss."

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