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Nach Kopftuchverbot bei Müller: Rapper nimmt CD’s aus dem Sortiment

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- Archivbild - Foto: Förde.news

Die Drogeriemarktkette Müller hat einer Kassiererin verboten ihr Kopftuch zu tragen. Sie zog damit vor Gericht und bekam Recht. Die Weisung, sie dürfe am Arbeitsplatz kein Kopftuch tragen, ist rechtswidrig.

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Die seit 2002 in einer Müller-Filiale als Verkäuferin und Kassiererin angestellte Frau, habe nach ihrer Elternzeit ein Kopftuch während der Arbeitszeit getragen. Die Drogeriemarktkette stützt sich dabei auf eine betriebliche Vorgabe, nach der von allen Beschäftigten eine bestimmte, religiös und weltanschaulich neutrale Kleiderordnung zu beachten haben. Das Unternehmen argumentiere damit, dass viele Menschen aus verschiedenen Nationen beschäftige sind und solche auch bei der Drogerie einkauften, weshalb dies eine Maßnahme ist, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg stellt in dem Urteil (Urt. v. 27.03.2018*, Az. 7 Sa 304/17) fest, dass die Maßnahme rechtswidrig und eine mittelbare Diskriminierung der Angestellten sei.

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Rapper Capital Bra reagiert

Der in der Deutschrapszene bekannte und erfolgreiche Berliner-Rapper, Capital Bra, reagierte auf das Verbot der Drogeriemarktkette. In sozialen Netzwerken gab er bekannt, dass ab sofort seine CD‘s aus dem Sortiment von Müller verschwinden. Nach seinen Aussagen möchte er nicht länger mit der Kette zusammenarbeiten.

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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg stellt in dem Urteil (Urt. v. 27.03.2018*, Az. 7 Sa 304/17) fest, dass die Maßnahme rechtswidrig und eine mittelbare Diskriminierung der Angestellten sei.

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