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Begleitetes Auto-Fahren ab 16 Jahren rückt ein Stück näher

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Das Ende 2010 eingeführte begleitete Fahren mit 17 habe zu einem deutlichen Plus an Verkehrssicherheit geführt - Foto: foerde.news

NÜRNBERG/KIEL: Das so genannte „Begleitete Fahren“ für junge Führerscheininhaber wird möglicherweise schon bald auch 16-jährigen Pkw-Fahrern und -Fahrerinnen erlaubt sein. Auf Mitantrag von Schleswig-Holstein haben die Verkehrsminister der Länder heute (19. April) bei ihrer Frühjahrskonferenz in Nürnberg eine wichtige Weiche dafür gestellt. „Nachdem uns die Bundesregierung ihre grundsätzliche Bereitschaft signalisiert hat, haben wir sie heute aufgefordert, auch die EU-Kommission davon zu überzeugen, die rechtlichen Voraussetzungen für Modellversuche in einzelnen Bundesländern zu schaffen“, sagte Verkehrs-Staatssekretär Thilo Rohlfs.

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Wie Rohlfs weiter sagte, sei die Grundlage für den Vorstoß der große Erfolg des 2010 eingeführten Begleiteten Fahrens mit 17 („BF 17“).  BF 17 habe zu einem deutlichen Plus an Verkehrssicherheit geführt, die Teilnehmer würden deutlich weniger Unfälle und Unfalldelikte verursachen als andere Führerscheinabsolventen. Niedersachsen hatte im Juli letzten Jahres angekündigt, sich für einen Modellversuch „BF 16“ einzusetzen, um die Phase des begleiteten Fahrens zu verlängern. In beiden Fällen dürfen die Teilnehmer aber erst mit 18 Jahren allein hinter das Lenkrad.

Nach den Worten des Staatssekretärs wird im Herbst dieses Jahres der EU-Führerschein-Ausschuss (Driving License Committee) zu dem Thema tagen. Das EU-Recht sieht ein Mindestalter von 17 Jahren für eine Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW-Führerschein) vor. Heute wird im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt, wenn auch unter Auflagen. Vor Vollendung des 17. Lebensjahres ist dies nach der EU-Führerschein-Richtlinie nicht möglich. Erst nach einer entsprechenden Änderung, so Rohlfs, könne ein Modellversuch in Niedersachen oder Schleswig-Holstein starten.

 

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Wie Rohlfs weiter sagte, sei die Grundlage für den Vorstoß der große Erfolg des 2010 eingeführten Begleiteten Fahrens mit 17 („BF 17“).  BF 17 habe zu einem deutlichen Plus an Verkehrssicherheit geführt, die Teilnehmer würden deutlich weniger Unfälle und Unfalldelikte verursachen als andere Führerscheinabsolventen. Niedersachsen hatte im Juli letzten Jahres angekündigt, sich für einen Modellversuch „BF 16“ einzusetzen, um die Phase des begleiteten Fahrens zu verlängern. In beiden Fällen dürfen die Teilnehmer aber erst mit 18 Jahren allein hinter das Lenkrad.

Nach den Worten des Staatssekretärs wird im Herbst dieses Jahres der EU-Führerschein-Ausschuss (Driving License Committee) zu dem Thema tagen. Das EU-Recht sieht ein Mindestalter von 17 Jahren für eine Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW-Führerschein) vor. Heute wird im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt, wenn auch unter Auflagen. Vor Vollendung des 17. Lebensjahres ist dies nach der EU-Führerschein-Richtlinie nicht möglich. Erst nach einer entsprechenden Änderung, so Rohlfs, könne ein Modellversuch in Niedersachen oder Schleswig-Holstein starten.

 

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