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Verkehrskontrollen - Mehrere Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss

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- Symbolbild - Foto: Foerde.news

Schleswig, Sörup, Flensburg (ots) Am gestrigen Montag (12.03.2018), führte das PABR Nord, Fachdienst Schleswig, eine Verkehrskontrolle mit drei Streifenwagen durch.

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Um die Mittagszeit wurden stationäre Kontrollstellen an der Berufsschule und dem Dänischen Gymnasium eingerichtet. An beiden Schulen konnten die Beamten jeweils einen Fahrzeugführer feststellen, der unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führte. Nach positiven Drogenvortests wurden Blutproben im naheliegenden Krankenhaus veranlasst. Wenn sich der Verdacht bei den Blutprobenergebnissen bestätigt, müssen beide mit einem Fahrverbot von einem Monat, sowie einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.

Nach Auflösung der festen Kontrollstellen am Nachmittag, erfolgten im Zuständigkeitsbereich des Bezirksrevieres noch weitere mobile ADM -Kontrollen (Alkohol, Drogen, Medikamente). Hier wurden in Sörup und in Flensburg zwei weitere Fahrzeugführer unter dem Einfluss berauschender Betäubungsmittel festgestellt. Weiterhin wurden vier Anzeigen gegen Fahrzeugführer gefertigt, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren.

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Gegen Abend wollte sich in Sörup ein Motorrollerfahrer, der seinen Roller ohne Versicherungsschutz fuhr, der Kontrolle entziehen. Nach kurzer Verfolgungsfahrt, hielt der 18 jährige Fahrzeugführer jedoch an. Er konnte den Beamten lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen. Eine Geschwindigkeitsüberprüfung des Motorrollers auf einem geeichten Rollenprüfstand ergab eine Geschwindigkeit von 105 km/h. Im weiteren Gesprächsverlauf entstand auch noch der Eindruck von Drogenkonsum des Rollerfahrers. Nach rechtlicher Belehrung gab er an, am Wochenende mehrere Joints geraucht zu haben. Eine Blutprobenentnahme, zwecks Bestimmung des THC Wertes im Blut, wurde auch hier veranlasst.

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Um die Mittagszeit wurden stationäre Kontrollstellen an der Berufsschule und dem Dänischen Gymnasium eingerichtet. An beiden Schulen konnten die Beamten jeweils einen Fahrzeugführer feststellen, der unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führte. Nach positiven Drogenvortests wurden Blutproben im naheliegenden Krankenhaus veranlasst. Wenn sich der Verdacht bei den Blutprobenergebnissen bestätigt, müssen beide mit einem Fahrverbot von einem Monat, sowie einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.

Nach Auflösung der festen Kontrollstellen am Nachmittag, erfolgten im Zuständigkeitsbereich des Bezirksrevieres noch weitere mobile ADM -Kontrollen (Alkohol, Drogen, Medikamente). Hier wurden in Sörup und in Flensburg zwei weitere Fahrzeugführer unter dem Einfluss berauschender Betäubungsmittel festgestellt. Weiterhin wurden vier Anzeigen gegen Fahrzeugführer gefertigt, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren.

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Gegen Abend wollte sich in Sörup ein Motorrollerfahrer, der seinen Roller ohne Versicherungsschutz fuhr, der Kontrolle entziehen. Nach kurzer Verfolgungsfahrt, hielt der 18 jährige Fahrzeugführer jedoch an. Er konnte den Beamten lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen. Eine Geschwindigkeitsüberprüfung des Motorrollers auf einem geeichten Rollenprüfstand ergab eine Geschwindigkeit von 105 km/h. Im weiteren Gesprächsverlauf entstand auch noch der Eindruck von Drogenkonsum des Rollerfahrers. Nach rechtlicher Belehrung gab er an, am Wochenende mehrere Joints geraucht zu haben. Eine Blutprobenentnahme, zwecks Bestimmung des THC Wertes im Blut, wurde auch hier veranlasst.

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