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Fall Mert Can - weiterer Beschuldigter in U-Haft

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- Archivbild - Foto: Flensburger-Stadtanzeiger.de

Flensburg (ots) - Nach dem Tötungsdelikt in Flensburg vom Ostersonntag wurde gestern ein zweiter Beschuldigter in Untersuchungshaft genommen. Das Amtsgericht Flensburg hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen ihn einen Haftbefehl erlassen, nachdem die weiteren intensiven Ermittlungen der Mordkommission in den vergangenen Wochen einen dringenden Tatverdacht wegen Mittäterschaft an dem Tötungsdelikt ergeben hatten. 

   Vorausgegangen war eine leichte körperliche Auseinandersetzung zwischen dem 20-Jährigen und dem gleichaltrigen Opfer, die sich in der Nacht zu Ostersonntag vor einer Diskothek ereignet hatte. Einige Zeit später hatte der Beschuldigte gemeinsam mit einem an diesem Streit unbeteiligten Mann das spätere Opfer zu Hause aufgesucht. Der Begleiter, ebenfalls ein 20-jähriger Flensburger, soll dann unvermittelt auf das Opfer eingestochen haben. Beide Personen waren zunächst geflüchtet, hatten sich jedoch noch am Sonntagmorgen der Polizei gestellt. Der mutmaßliche Messerstecher befindet sich bereits seit dem 17. April wegen Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft. 

   Die weiteren Ermittlungsergebnisse ergaben Hinweise darauf, dass der zweite Beschuldigte von den Messerstichen seines Mittäters nicht überrascht war. Die Staatsanwaltschaft legt dem nunmehr verhafteten Beschuldigten daher zur Last, die Tötung des Opfers zumindest billigend in Kauf genommen zu haben. 

   Zudem wurde im Rahmen der weiteren Ermittlungen aufgrund des Hinweises eines Zeugen am 16. Mai unter Beteiligung von Einsatzkräften der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und der Bereitschaftspolizei aus Eutin mit Unterstützung der Straßenmeisterei an der B 200 ein Messer gefunden, bei dem es sich um die Tatwaffe handeln könnte. Dieses wird derzeit seitens des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein kriminaltechnisch untersucht. 

   Die endgültige rechtliche Einordnung des Geschehens wird durch die Staatsanwaltschaft Flensburg nach Vorlage sämtlicher Ermittlungsergebnisse vorgenommen.

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